Im letzten Diabetes-Journal habe ich gelesen, dass die Krankenkasse keine Mittel erstatten darf, die der Behandlung meiner diabetesbedingten erektilen Dysfunktion dienen. Ich fühle mich hierdurch als chronisch kranker Diabetiker diskriminiert und ungerecht behandelt – kann man sich dagegen nicht wehren ?
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Mein Arbeitszeugnis enthält folgende Formulierung: „Er war trotz seiner Diabetes-Erkrankung stets bemüht, den an ihn gestellten Anforderungen zu entsprechen…“. Ich denke, dass dies vorteilhaft für mich ist — oder sind Sie anderer Auffassung? Erich M.
Ich habe unlängst einen Unfall in Unterzuckerung gehabt und werde nun vom Landratsamt aufgefordert, innerhalb von 6 Wochen meine “Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen” nachzuweisen. Hierzu sei eine ärztliche Untersuchung erforderlich, die durch einen Internisten mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation erfolgen soll, der nicht mein behandelnder Arzt ist. Für den Fall, dass ich kein Gutachten vorlege, würde man die Fahrerlaubnis entziehen.
Ich habe nach einem Unfall in Unterzuckerung meinen Führerschein nur mit der Auflage wieder erhalten, halbjährlich den Hba1c-Wert bestimmen zu lassen und der Behörde vorzulegen. Ist das rechtens?
Ich will gerne Zeitsoldat bei der Bundeswehr werden — aber bei der Musterung wurde mir gesagt, dass ich wegen meines Diabetes untauglich sei.
Kann ich hiergegen etwas machen ?
Ich habe einige Fragen zu meinem bevorstehenden Auslandsaufenthalt. Lassen sich Rezepte auf Vorrat in den Urlaub mitnehmen? Hat der Arzt hier einen erhöhten Spielraum und übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten? Falls nein: Kann ein Diabetiker für diesen Fall den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung durchsetzen, die eine Bezahlung der teuren Medikamente übernimmt? Was wäre im Fall eines noch teureren stationären Aufenthalts?
Ich “bestelle” mir in meiner Arztpraxis immer die Rezepte und Teststreifen per Telefon, d.h. ich spreche meist nur mit den Angestellten, komme kurz in die Praxis und erhalte dann von diesen die Rezepte ausgehändigt.
Nun sollte ich neulich die 10 EURO Praxisgebühr bezahlen, obwohl ich den Arzt ja gar nicht gesprochen habe. Ist das zulässig ?
Mein Diabetologe hat mir mein übliches Insulin verschrieben. Als ich heute das Rezept in der Stammapotheke einlösen wollte, wurde mir gesagt, das dass Insulin nicht mehr herausgegeben werden kann. Die Apotheke sei von der Krankenkasse angewiesen worden nur noch bestimmte Insulinmarken herauszugeben. Nun habe ich für die neue Insulinmarke überhaupt keinen Pen.
Ich bin Vater eines Kindes mit Diabetes Typ1 und habe nun die Möglichkeit, in den Justizdienst zu wechseln und dort verbeamtet zu werden. Es stellt sich nun die Frage, ob es sinnvoll ist, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, weil die Zuschläge für meinen Sohn dort bei 100% liegen. Sollte ich daher besser in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben bzw. mich dort freiwillig versichern ?
Ich wäre Ihnen für einen Ratschlag sehr verbunden.
Ich bin Typ2-Diabetiker und war bislang mit Tabletten behandelt, wurde jetzt aber auf Insulin umgestellt. Wie sieht es nun mit dem Führerschein aus — darf ich trotz Insulin weiterhin fahren? Muss ich meine Insulinpflicht der Behörde melden ? Muss ich ein ärztliches Gutachten vorlegen ?
Wie ist es mit dem Versicherungsschutz ?