Im letz­ten Dia­be­tes-Jour­nal habe ich gele­sen, dass die Kran­ken­kas­se keine Mittel erstat­ten darf, die der Behand­lung meiner dia­be­tes­be­ding­ten erek­ti­len Dys­funk­ti­on dienen. Ich fühle mich hier­durch als chro­nisch kran­ker Dia­be­ti­ker dis­kri­mi­niert und unge­recht behan­delt – kann man sich dage­gen nicht wehren ?

Ich habe unlängst einen Unfall in Unter­zu­cke­rung gehabt und werde nun vom Land­rats­amt auf­ge­for­dert, inner­halb von 6 Wochen meine “Eig­nung zum Führen von Kraft­fahr­zeu­gen” nach­zu­wei­sen. Hierzu sei eine ärzt­li­che Unter­su­chung erfor­der­lich, die durch einen Inter­nis­ten mit ver­kehrs­me­di­zi­ni­scher Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on erfol­gen soll, der nicht mein behan­deln­der Arzt ist. Für den Fall, dass ich kein Gut­ach­ten vor­le­ge, würde man die Fahr­erlaub­nis ent­zie­hen.

Ich habe einige Fragen zu meinem bevor­ste­hen­den Aus­lands­auf­ent­halt. Lassen sich Rezep­te auf Vorrat in den Urlaub mit­neh­men? Hat der Arzt hier einen erhöh­ten Spiel­raum und über­nimmt die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se die Kosten? Falls nein: Kann ein Dia­be­ti­ker für diesen Fall den Abschluss einer Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung durch­set­zen, die eine Bezah­lung der teuren Medi­ka­men­te über­nimmt? Was wäre im Fall eines noch teu­re­ren sta­tio­nä­ren Auf­ent­halts?

Ich “bestel­le” mir in meiner Arzt­pra­xis immer die Rezep­te und Test­strei­fen per Tele­fon, d.h. ich spre­che meist nur mit den Ange­stell­ten, komme kurz in die Praxis und erhal­te dann von diesen die Rezep­te aus­ge­hän­digt.

Nun sollte ich neu­lich die 10 EURO Pra­xis­ge­bühr bezah­len, obwohl ich den Arzt ja gar nicht gespro­chen habe. Ist das zuläs­sig ?

Mein Dia­be­to­lo­ge hat mir mein übli­ches Insu­lin ver­schrie­ben. Als ich heute das Rezept in der Stamm­apo­the­ke ein­lö­sen wollte, wurde mir gesagt, das dass Insu­lin nicht mehr her­aus­ge­ge­ben werden kann. Die Apo­the­ke sei von der Kran­ken­kas­se ange­wie­sen worden nur noch bestimm­te Insu­lin­mar­ken her­aus­zu­ge­ben. Nun habe ich für die neue Insu­lin­mar­ke über­haupt keinen Pen.

Ich bin Vater eines Kindes mit Dia­be­tes Typ1 und habe nun die Mög­lich­keit, in den Jus­tiz­dienst zu wech­seln und dort ver­be­am­tet zu werden. Es stellt sich nun die Frage, ob es sinn­voll ist, in eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung zu wech­seln, weil die Zuschlä­ge für meinen Sohn dort bei 100% liegen. Sollte ich daher besser in der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se blei­ben bzw. mich dort frei­wil­lig ver­si­chern ?

Ich wäre Ihnen für einen Rat­schlag sehr ver­bun­den.