Ich bin 52 Jahre, seit 1990 Dia­be­ti­ker und habe genau­so lange eine Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit 50%.  Der Arbeit­ge­ber hat ca. 600 Beschäf­tig­te, ein Betriebs­rat ist vor­han­den. Bei der Ein­stel­lung wurde nicht nach einer Schwer­be­hin­de­rung gefragt und habe sie nicht erwähnt. Bei der Unter­su­chung beim Betriebs­arzt habe ich die Frage nach gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen für die Tätig­keit als CAD-Kon­struk­teur ver­neint. Der Dia­be­tes wurde auch hier nicht erwähnt. Ich hatte bisher keine Fehl­ta­ge wegen Arbeits­un­fä­hig­keit. Jetzt über­le­ge ich, den Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis meinem Arbeit­ge­ber vor­zu­le­gen, um meinen Kün­di­gungs­schutz zu ver­bes­sern. Können mir aus dem Ver­schwei­gen dieser Tat­sa­che Nach­tei­le ent­ste­hen?

Raten Sie mir, den Aus­weis vor­zu­le­gen?

Ich bin Dia­be­ti­ker (Typ1, insu­lin­pflich­tig, 35 Jahre) und seit 10 Jahren als Arbei­ter in meinem Betrieb beschäf­tigt. Nun wurde mir und eini­gen ande­ren Kol­le­gen aus betrieb­li­chen Grün­den (“Ratio­na­li­sie­rungs­mass­nah­men”) gekün­digt und eine Abfin­dung in Höhe von 15.000 EUR ange­bo­ten. Das ist viel Geld für mich, aber ande­rer­seits möchte ich auch nichts falsch machen — was können Sie mir raten ?

Ich bin Leiter eines Ret­tungs­diens­tes. In unse­rer Beleg­schaft befin­den sich Ret­tungs­as­sis­ten­ten, die insu­lin­pflich­ti­ge Dia­be­ti­ker sind und Ein­satz­fahr­zeu­ge (Ret­tungs- und Not­arzt­wa­gen) unter Ein­satz­be­din­gun­gen führen.  Muss/kann ich diese Betrof­fe­nen dort weiter beschäf­ti­gen?

Ich bin ein 45jähriger Koch mit Typ 2 Dia­be­tes. Ich arbei­te seit 17 Jahren in einer Fir­men­kan­ti­ne und habe eine Abmah­nung bekom­men, weil ich mir in der Küche mein Insu­lin gespritzt habe. Neben mir stand unge­wa­sche­ner Endi­vi­en­sa­lat. Mein Vor­ge­setz­ter sagte, dies sei ein gra­vie­ren­der Ver­stoß gegen die Hygie­ne­vor­schrif­ten. Er sagte, ich solle mich auf der Toi­let­te sprit­zen, was ich aber nicht möchte. Ist diese Abmah­nung rech­tens?

ich habe Dia­be­tes Typ1, meine Stoff­wech­sel­la­ge ist aus­ge­gli­chen und Hypo­glyk­ämien habe ich noch nicht erfah­ren. Mein Beruf ist der des Bin­nen­schif­fers und diesen übe ich als Schiffs­füh­rer auf einen Bin­nen­tank­schiff aus. Dieses Tank­schiff beför­dert Gefahr­gut (heißes Bitu­men). Meine Sorge gilt jetzt der nächs­ten rou­ti­ne­mä­ßi­gen Gesund­heits­un­ter­su­chung – ab einem Lebens­al­ter von 50 Jahre alle 5 Jahre , also im Mai 2013.

Sollte die Unter­su­chung auf­grund des Typ1 nega­tiv aus­fal­len, kann ich meinen Beruf als Schiffs­füh­rer nicht mehr aus­üben und mir ent­zieht man meine
wirt­schaft­li­che Exis­tenz. Mit großem Inter­es­se habe ich Ihr “Das Dia­be­tes-Rechts­fra­gen-Buch” gele­sen und so wurden schon einige Fragen geklärt, nur blei­ben die bran­chen­spe­zi­fi­schen leider offen. Wel­chen Weg müsste man bestrei­ten und welche Auf­la­gen müss­ten erfüllt werden um letzt­end­lich wei­ter­hin als Schiffs­füh­rer zu fahren?