Ich benö­ti­ge Ihren Rat und hoffe, dass Sie mir wei­ter­hel­fen können. Ich bin Dia­be­ti­ker Typ 2 und werde seit Jahren mit Tablet­ten behan­delt. Seit 17 Jahren bin ich als Fern­fah­rer tätig. Seit ca. 15 Jahren for­dert die Füh­rer­schein­stel­le regel­mä­ßig Gut­ach­ten (zuletzt alle 3Jahre) über meine Behand­lung, um fest­zu­stel­len, ob ich noch berech­tigt bin, LKW zu führen.

Mir wurde vor Jahren deut­lich gesagt, sobald ich insu­lin­pflich­tig werde, wird mir die Fahr­erlaub­nis für LKW ent­zo­gen (PKW bleibt unbe­rührt). Dabei würde es auch keine Rolle spie­len, ob aus medi­zi­ni­scher Sicht die Gefahr einer Unter­zu­cke­rung gege­ben ist oder nicht. Bis jetzt lief auch alles gut. Es deutet sich aber an, dass in abseh­ba­rer Zeit die Umstel­lung auf Insu­lin not­wen­dig wird.

Sehr geehr­ter Herr Ebert,

für unse­ren Sohn Bas­ti­an (5J, Typ 1, rtCGM+6–8 BZ-Mes­sun­gen, 6 Injektionen/Tag) haben wir einen Antrag beim Ver­sor­gungs­amt Koblenz auf GdB gestellt. Dieser wurde abge­lehnt; wir haben nur einen GdB von 40% sowie das Merk­zei­chen H bekom­men. + H). Nun möch­ten wir gerne Wider­spruch ein­le­gen, um auf 50% zu kommen.

Gibt es einen „Leit­fa­den“ oder Tipps zu For­mu­lie­run­gen, Ver­mei­dung von Form­feh­lern, Gut­ach­ten, Aus­sicht auf Erfolg, usw.? Mit wel­chen Kosten ist zu rech­nen, wenn wir einen Anwalt mit Wider­spruch bzw. einer Klage beauf­tra­gen ?

Ich bin 52 Jahre, seit 1990 Dia­be­ti­ker und habe genau­so lange eine Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit 50%.  Der Arbeit­ge­ber hat ca. 600 Beschäf­tig­te, ein Betriebs­rat ist vor­han­den. Bei der Ein­stel­lung wurde nicht nach einer Schwer­be­hin­de­rung gefragt und habe sie nicht erwähnt. Bei der Unter­su­chung beim Betriebs­arzt habe ich die Frage nach gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen für die Tätig­keit als CAD-Kon­struk­teur ver­neint. Der Dia­be­tes wurde auch hier nicht erwähnt. Ich hatte bisher keine Fehl­ta­ge wegen Arbeits­un­fä­hig­keit. Jetzt über­le­ge ich, den Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis meinem Arbeit­ge­ber vor­zu­le­gen, um meinen Kün­di­gungs­schutz zu ver­bes­sern. Können mir aus dem Ver­schwei­gen dieser Tat­sa­che Nach­tei­le ent­ste­hen?

Raten Sie mir, den Aus­weis vor­zu­le­gen?

Im letz­ten Dia­be­tes-Jour­nal habe ich gele­sen, dass die Kran­ken­kas­se keine Mittel erstat­ten darf, die der Behand­lung meiner dia­be­tes­be­ding­ten erek­ti­len Dys­funk­ti­on dienen. Ich fühle mich hier­durch als chro­nisch kran­ker Dia­be­ti­ker dis­kri­mi­niert und unge­recht behan­delt – kann man sich dage­gen nicht wehren ?