Unser Sohn (10) hat Diabetes Typ 1, Grad der Behinderung 50 und Merkzeichen H. Laut Schwerbehindertengesetz kann die Gemeinde uns von der Hundesteuer befreien. Da wir unseren Hofhund schon lange vor der Erkrankung hatten, will…
Rechteck
Ich benötige Ihren Rat und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Ich bin Diabetiker Typ 2 und werde seit Jahren mit Tabletten behandelt. Seit 17 Jahren bin ich als Fernfahrer tätig. Seit ca. 15 Jahren fordert die Führerscheinstelle regelmäßig Gutachten (zuletzt alle 3Jahre) über meine Behandlung, um festzustellen, ob ich noch berechtigt bin, LKW zu führen.
Mir wurde vor Jahren deutlich gesagt, sobald ich insulinpflichtig werde, wird mir die Fahrerlaubnis für LKW entzogen (PKW bleibt unberührt). Dabei würde es auch keine Rolle spielen, ob aus medizinischer Sicht die Gefahr einer Unterzuckerung gegeben ist oder nicht. Bis jetzt lief auch alles gut. Es deutet sich aber an, dass in absehbarer Zeit die Umstellung auf Insulin notwendig wird.
Welche Möglichkeiten hat man, wenn der Kindergarten sich nicht mehr in der Lage sieht, ein Kind mit Diabetes weiterhin zu betreuen? Wir haben bereits eine Eingliederungshilfe beantragt, aber weder das Sozialamt noch die Krankenkasse fühlen…
Sehr geehrter Herr Ebert,
für unseren Sohn Bastian (5J, Typ 1, rtCGM+6–8 BZ-Messungen, 6 Injektionen/Tag) haben wir einen Antrag beim Versorgungsamt Koblenz auf GdB gestellt. Dieser wurde abgelehnt; wir haben nur einen GdB von 40% sowie das Merkzeichen H bekommen. + H). Nun möchten wir gerne Widerspruch einlegen, um auf 50% zu kommen.
Gibt es einen „Leitfaden“ oder Tipps zu Formulierungen, Vermeidung von Formfehlern, Gutachten, Aussicht auf Erfolg, usw.? Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn wir einen Anwalt mit Widerspruch bzw. einer Klage beauftragen ?
Ältere schwerbehinderte Arbeitnehmer müssen allein aufgrund des Schwerbehindertenstatus keine niedrigeren Abfindungen hinnehmen müssen Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 06.12.2012 — C‑152/11) bereits vor einigen Jahren klargestellt.
Ich bin 52 Jahre, seit 1990 Diabetiker und habe genauso lange eine Schwerbehindertenausweis mit 50%. Der Arbeitgeber hat ca. 600 Beschäftigte, ein Betriebsrat ist vorhanden. Bei der Einstellung wurde nicht nach einer Schwerbehinderung gefragt und habe sie nicht erwähnt. Bei der Untersuchung beim Betriebsarzt habe ich die Frage nach gesundheitlichen Einschränkungen für die Tätigkeit als CAD-Konstrukteur verneint. Der Diabetes wurde auch hier nicht erwähnt. Ich hatte bisher keine Fehltage wegen Arbeitsunfähigkeit. Jetzt überlege ich, den Schwerbehindertenausweis meinem Arbeitgeber vorzulegen, um meinen Kündigungsschutz zu verbessern. Können mir aus dem Verschweigen dieser Tatsache Nachteile entstehen?
Raten Sie mir, den Ausweis vorzulegen?
In einer Apothekenzeitschrift habe ich gelesen, dass ich als Arzt die Straßenverkehrsbehörde über einen Patienten unterrichten dürfe, der sich — obwohl über die Risiken belehrt — dennoch in Unterzuckerung hinters Steuer setzt.
Sehr geehrter Herr Ebert,
kann ich auch als Typ 2 Diabetiker einen Schwerbehindertenausweis erhalten?
Im letzten Diabetes-Journal habe ich gelesen, dass die Krankenkasse keine Mittel erstatten darf, die der Behandlung meiner diabetesbedingten erektilen Dysfunktion dienen. Ich fühle mich hierdurch als chronisch kranker Diabetiker diskriminiert und ungerecht behandelt – kann man sich dagegen nicht wehren ?
Mein Arbeitszeugnis enthält folgende Formulierung: „Er war trotz seiner Diabetes-Erkrankung stets bemüht, den an ihn gestellten Anforderungen zu entsprechen…“. Ich denke, dass dies vorteilhaft für mich ist — oder sind Sie anderer Auffassung? Erich M.