Rechteck: Entzug Fahrerlaubnis für Lkw bei Insulinpflichtigkeit
Ich benötige Ihren Rat und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Ich bin Diabetiker Typ 2 und werde seit Jahren mit Tabletten behandelt. Seit 17 Jahren bin ich als Fernfahrer tätig. Seit ca. 15 Jahren fordert die Führerscheinstelle regelmäßig Gutachten (zuletzt alle 3Jahre) über meine Behandlung, um festzustellen, ob ich noch berechtigt bin, LKW zu führen.
Mir wurde vor Jahren deutlich gesagt, sobald ich insulinpflichtig werde, wird mir die Fahrerlaubnis für LKW entzogen (PKW bleibt unberührt). Dabei würde es auch keine Rolle spielen, ob aus medizinischer Sicht die Gefahr einer Unterzuckerung gegeben ist oder nicht. Bis jetzt lief auch alles gut. Es deutet sich aber an, dass in absehbarer Zeit die Umstellung auf Insulin notwendig wird.
Nun meine Frage: Was kann ich dann beruflich machen? Ich bin 48 Jahre alt, bin gelernter Melker. Mit dem PC kenne ich mich nicht aus (das erledigt meine Frau). Welche Möglichkeit gibt es, umzuschulen, wer ist dafür zuständig (Arbeitsamt oder Rentenversicherung)? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen, wohin ich mich wenden kann, wo ich kompetente Beratung erhalten kann.
Henry E., Uckerland
Sehr geehrter Herr E.,
die Umstellung auf Insulin bedeutet nicht mehr, dass Sie die Fahrerlaubnis verlieren — die Vorschriften haben sich schon vor geraumer Zeit geändert. Eine derartige Festlegung der Behörde vorab ist rechtswidrig und auch nicht haltbar.
Heute gilt: Auch insulinpflichtige Diabetes-Patienten sind grundsätzlich zum führen von LKW geeignet. Voraussetzung ist aber, dass Unterzuckerungen rechtzeitig erkannt werden
Wenn das nächste Gutachten ansteht, empfehle Ihnen aber dringend, dass der Arzt zunächst Ihnen das Gutachten aushändigt und Sie dieses dann selbst der Behörde zuleiten. Kommt der untersuchende Arzt nämlich zu einem für Sie negativen Ergebnis, dann können Sie zunächst einen anderen Arzt aufsuchen. Vielleicht kommt dieser zu einer günstigeren Bewertung, welche SIe dann der Behörde übermitteln können. Eine Umschulung dürfte in Ihrem Fall wohl Sache der Arbeitsagentur sein