Ich benö­ti­ge Ihren Rat und hoffe, dass Sie mir wei­ter­hel­fen können. Ich bin Dia­be­ti­ker Typ 2 und werde seit Jahren mit Tablet­ten behan­delt. Seit 17 Jahren bin ich als Fern­fah­rer tätig. Seit ca. 15 Jahren for­dert die Füh­rer­schein­stel­le regel­mä­ßig Gut­ach­ten (zuletzt alle 3Jahre) über meine Behand­lung, um fest­zu­stel­len, ob ich noch berech­tigt bin, LKW zu führen.

Mir wurde vor Jahren deut­lich gesagt, sobald ich insu­lin­pflich­tig werde, wird mir die Fahr­erlaub­nis für LKW ent­zo­gen (PKW bleibt unbe­rührt). Dabei würde es auch keine Rolle spie­len, ob aus medi­zi­ni­scher Sicht die Gefahr einer Unter­zu­cke­rung gege­ben ist oder nicht. Bis jetzt lief auch alles gut. Es deutet sich aber an, dass in abseh­ba­rer Zeit die Umstel­lung auf Insu­lin not­wen­dig wird.

Nun meine Frage: Was kann ich dann beruf­lich machen? Ich bin 48 Jahre alt, bin gelern­ter Melker. Mit dem PC kenne ich mich nicht aus (das erle­digt meine Frau). Welche Mög­lich­keit gibt es, umzu­schu­len, wer ist dafür zustän­dig (Arbeits­amt oder Ren­ten­ver­si­che­rung)? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mit­tei­len, wohin ich mich wenden kann, wo ich kom­pe­ten­te Bera­tung erhal­ten kann.

Henry E., Ucker­land


Sehr geehr­ter Herr E.,

die Umstel­lung auf Insu­lin bedeu­tet nicht mehr, dass Sie die Fahr­erlaub­nis ver­lie­ren — die Vor­schrif­ten haben sich schon vor gerau­mer Zeit geän­dert.  Eine der­ar­ti­ge Fest­le­gung der Behör­de vorab ist rechts­wid­rig und auch nicht halt­bar.

Heute gilt: Auch insu­lin­pflich­ti­ge Dia­be­tes-Pati­en­ten sind grund­sätz­lich zum führen von LKW geeig­net. Vor­aus­set­zung ist aber, dass Unter­zu­cke­run­gen recht­zei­tig erkannt werden

Wenn das nächs­te Gut­ach­ten ansteht, emp­feh­le Ihnen aber drin­gend, dass der Arzt zunächst Ihnen das Gut­ach­ten aus­hän­digt und Sie dieses dann selbst der Behör­de zulei­ten. Kommt der unter­su­chen­de Arzt näm­lich zu einem für Sie nega­ti­ven Ergeb­nis, dann können Sie zunächst einen ande­ren Arzt auf­su­chen. Viel­leicht kommt dieser zu einer güns­ti­ge­ren Bewer­tung, welche SIe dann der Behör­de über­mit­teln können. Eine Umschu­lung dürfte in Ihrem Fall wohl Sache der Arbeits­agen­tur sein