Viele Rechts­fra­gen zum Thema Dia­be­tes & Recht lassen sich schnell und kom­pe­tent per Tele­fon beant­wor­ten.

So ein­fach geht es

Schi­cken Sie mir Ihre Bera­tungs­an­fra­ge zum The­men­be­reich Recht & Dia­be­tes. Soweit erfor­der­lich, können Sie auch Unter­la­gen (z.B. Ableh­nungs­be­scheid) hoch­la­den.

Sie erhal­ten dann schnellst­mög­lich per e‑mail eine Benach­rich­ti­gung dar­über, ob ich die Bera­tung auf Basis der vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen beant­wor­ten kann oder ob hierzu noch wei­te­re Anga­ben von Ihnen erfor­der­lich sind.

Wich­tig bei dro­hen­dem Frist­ab­lauf
Manche Fra­ge­stel­lun­gen bzw. Rechts­pro­ble­me müssen sofort bear­bei­tet werden, um etwa­ige Nach­tei­le zu ver­mei­den. Hierzu zählen vor allem drin­gen­de Situa­tio­nen, in denen ein Frist­ab­lauf droht (z.B.  Wider­spruchs- oder Kla­ge­frist) oder wenn aus sons­ti­gen Grün­den ein sofor­ti­ges Han­deln ange­zeigt ist.Bitte rufen Sie mich dann unter 07433 27 46 400 an, um die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se zu bespre­chen.

Ihre unver­bind­li­che Bera­tungs­an­fra­ge

Mit dieser Anfra­ge ent­ste­hen noch keine Kosten und es wird auch noch kein Man­dats­ver­hält­nis begrün­det. Sie erhal­ten per eMail zunächst mein Ange­bot und ent­schei­den erst dann, ob Sie mich mit der Beant­wor­tung beauf­tra­gen möch­ten.

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