Ich benö­ti­ge Ihren Rat und hoffe, dass Sie mir wei­ter­hel­fen können. Ich bin Dia­be­ti­ker Typ 2 und werde seit Jahren mit Tablet­ten behan­delt. Seit 17 Jahren bin ich als Fern­fah­rer tätig. Seit ca. 15 Jahren for­dert die Füh­rer­schein­stel­le regel­mä­ßig Gut­ach­ten (zuletzt alle 3Jahre) über meine Behand­lung, um fest­zu­stel­len, ob ich noch berech­tigt bin, LKW zu führen.

Mir wurde vor Jahren deut­lich gesagt, sobald ich insu­lin­pflich­tig werde, wird mir die Fahr­erlaub­nis für LKW ent­zo­gen (PKW bleibt unbe­rührt). Dabei würde es auch keine Rolle spie­len, ob aus medi­zi­ni­scher Sicht die Gefahr einer Unter­zu­cke­rung gege­ben ist oder nicht. Bis jetzt lief auch alles gut. Es deutet sich aber an, dass in abseh­ba­rer Zeit die Umstel­lung auf Insu­lin not­wen­dig wird.

Ich habe unlängst einen Unfall in Unter­zu­cke­rung gehabt und werde nun vom Land­rats­amt auf­ge­for­dert, inner­halb von 6 Wochen meine “Eig­nung zum Führen von Kraft­fahr­zeu­gen” nach­zu­wei­sen. Hierzu sei eine ärzt­li­che Unter­su­chung erfor­der­lich, die durch einen Inter­nis­ten mit ver­kehrs­me­di­zi­ni­scher Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on erfol­gen soll, der nicht mein behan­deln­der Arzt ist. Für den Fall, dass ich kein Gut­ach­ten vor­le­ge, würde man die Fahr­erlaub­nis ent­zie­hen.

Mein Mann ist seit vielen Jahren insu­lin­pflich­ti­ger Dia­be­ti­ker Typ 1, er hat vor 15 seinen Füh­rer­schein der Klasse 3 gemacht. Er musste damals ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten einem Amts­arzt oder einem aus­ge­wie­se­nen Fach­arzt erbrin­gen; das Gut­ach­ten von seinem lang­jäh­ri­gen Haus­arzt wurde nicht aner­kannt.
Als Auf­la­ge zu seinem Füh­rer­schein machte man, dass er alle drei Jahre zu einer Nach­un­ter­su­chung bei einem spe­zi­el­len Fach­arzt geht. Wei­gert er sich, so so würde ihm die Fahr­erlaub­nis ent­zo­gen.

Frage: ist diese Auf­la­ge recht­mä­ßig?

Ich habe in Unter­zu­cke­rung einen Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht. Bei der Poli­zei habe ich ange­ge­ben, dass ich vor Fahrt­an­tritt meinen Blut­zu­cker­wert mit 92 mg/dl gemes­sen habe. Aus mir uner­klär­li­chen Grün­den bin ich wäh­rend der Fahrt anschlie­ßend jedoch in eine schwe­re Unter­zu­cke­rung gefal­len und habe hier­durch einen Unfall ver­ur­sacht. Ich wurde hier­auf zunächst wegen Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung ange­klagt, das Ver­fah­ren wurde dann aber ein­ge­stellt, weil mir ein Ver­schul­den nicht nach­ge­wie­sen werden konnte. Nun kommt aber meine Haft­pflicht­ver­si­che­rung und will im Wege eine sog. “Haf­tungs­re­gres­ses”, dass ich 5.000 EURO von dem regu­lier­ten Scha­den zahle, da ich die Unter­zu­cke­rung schuld­haft her­bei­ge­führt hätte. Ich hätte schließ­lich wissen müssen, dass bei einem Blut­zu­cker­wert von 92 mg/dl die Gefahr besteht, dass ich auch unvor­her­ge­se­hen in Unter­zu­cke­rung komme.

Kann ich mich hier­ge­gen wehren bzw. muss ich das bezah­len?

Neu­lich ist mir ein Unfall pas­siert: ich war gerade auf einer Abbie­ge­spur, als plötz­lich das Fahr­zeug vor mir auf meine Spur wech­sel­te. Obwohl ich sofort eine Voll­brem­sung gemacht habe, bin ich trotz­dem hinten auf­ge­fah­ren.

Der andere Fahrer hat mir gegen­über sofort zuge­ge­ben, dass er allei­ne schuld sei. Als er dann vor­schlug, dass man die Poli­zei nicht rufen brau­che, war ich dum­mer­wei­se damit ein­ver­stan­den — ich hatte auch ein wenig Angst, dass auf diese Weise mein Dia­be­tes “her­aus­kom­men” könnte. Eine Woche später bekam ich nun ein Schrei­ben vom Anwalt des ande­ren Fah­rers: dieser macht mich nun für den Unfall allein ver­ant­wort­lich. Was soll ich jetzt machen ?