Neu­lich ist mir ein Unfall pas­siert: ich war gerade auf einer Abbie­ge­spur, als plötz­lich das Fahr­zeug vor mir auf meine Spur wech­sel­te. Obwohl ich sofort eine Voll­brem­sung gemacht habe, bin ich trotz­dem hinten auf­ge­fah­ren.

Der andere Fahrer hat mir gegen­über sofort zuge­ge­ben, dass er allei­ne schuld sei. Als er dann vor­schlug, dass man die Poli­zei nicht rufen brau­che, war ich dum­mer­wei­se damit ein­ver­stan­den — ich hatte auch ein wenig Angst, dass auf diese Weise mein Dia­be­tes “her­aus­kom­men” könnte. Eine Woche später bekam ich nun ein Schrei­ben vom Anwalt des ande­ren Fah­rers: dieser macht mich nun für den Unfall allein ver­ant­wort­lich. Was soll ich jetzt machen ?

Pia K.; Ham­burg


Der geschil­der­te Gesche­hens­ab­lauf tritt leider sehr häufig auf: Am Unfall­ort werden Zusa­gen gemacht, welche einige Tage später — nach­dem keine Bewei­se mehr zu sichern sind — dann ein­fach wider­ru­fen werden.

In Ihrem Fall wird es wahr­schein­lich eher schlecht aus­se­hen:
Wenn Sie keine Zeugen für den Unfall­ab­lauf haben oder sich der Unfall­her­gang auch nicht anhand der Scha­dens­spu­ren an den Fahr­zeu­gen rekon­stru­ie­ren lässt, dann werden Sie — allein schon auf­grund der Indi­zi­en­la­ge — wohl die über­wie­gen­de Schuld am Unfall zuge­wie­sen bekom­men. Das münd­li­che Schuld­an­er­kennt­nis des Gegner können Sie ohne Zeugen leider nicht bewei­sen; und die Unfall­spu­ren — bei­spiels­wei­se die Posi­ti­on von Glas­split­tern — sind wahr­schein­lich schon ent­fernt.
Für das Gericht wird sich die Sach­la­ge daher so dar­stel­len, dass Sie dem Gegner hinten auf­ge­fah­ren sind — und wenn Sie dies durch Zeugen oder Sach­ver­stän­di­gen­be­weis nicht ent­kräf­ten können, dann werden Sie wohl auch ver­ur­teilt werden.

Es zeigt sich hier wieder, dass am Unfall­ort immer mög­lichst viele Bewei­se gesi­chert werden soll­ten — zu diesem Zweck soll­ten Sie den Unfall­her­gang genau­es­tens doku­men­tie­ren sowie eine Unfall­skiz­ze anfer­ti­gen. Hierzu nutzen Sie am besten einen beim ADAC, im Fach­han­del oder bei Ver­si­che­run­gen erhält­li­chen Vor­druck (“Euro­päi­scher Unfall­be­richt”, am besten immer im Fahr­zeug mit­füh­ren), wel­chen Sie dann mit dem Gegner gemein­sam aus­fül­len und unter­schrei­ben.

Wenn Sie den Ein­druck haben, dass Sie keine oder nur eine gerin­ge Schuld am Unfall haben, dann rufen Sie auf jeden Fall die Poli­zei zur Unfall­auf­nah­me — auch wenn der Gegner Sie hier­von aus den viel­fäl­tigs­ten Grün­den abhal­ten will.

Suchen Sie selb­stän­dig nach Zeugen, welche den Unfall beob­ach­tet haben und notie­ren deren Namen und Anschrift. Wenn Sie eine Kamera im Auto haben, dann foto­gra­fie­ren Sie die Unfall­stel­le, die Posi­ti­on der Fahr­zeu­ge sowie von Lack- und Glas­split­tern sowie natür­lich die auf­ge­tre­te­nen Schä­den.
Und wich­tig: sagen Sie gegen­über dem Gegner, gegen­über Drit­ten oder gegen­über der Poli­zei.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)