Verkehrsunfall (I)
Neulich ist mir ein Unfall passiert: ich war gerade auf einer Abbiegespur, als plötzlich das Fahrzeug vor mir auf meine Spur wechselte. Obwohl ich sofort eine Vollbremsung gemacht habe, bin ich trotzdem hinten aufgefahren.
Der andere Fahrer hat mir gegenüber sofort zugegeben, dass er alleine schuld sei. Als er dann vorschlug, dass man die Polizei nicht rufen brauche, war ich dummerweise damit einverstanden — ich hatte auch ein wenig Angst, dass auf diese Weise mein Diabetes “herauskommen” könnte. Eine Woche später bekam ich nun ein Schreiben vom Anwalt des anderen Fahrers: dieser macht mich nun für den Unfall allein verantwortlich. Was soll ich jetzt machen ?
Pia K.; Hamburg
Der geschilderte Geschehensablauf tritt leider sehr häufig auf: Am Unfallort werden Zusagen gemacht, welche einige Tage später — nachdem keine Beweise mehr zu sichern sind — dann einfach widerrufen werden.
In Ihrem Fall wird es wahrscheinlich eher schlecht aussehen:
Wenn Sie keine Zeugen für den Unfallablauf haben oder sich der Unfallhergang auch nicht anhand der Schadensspuren an den Fahrzeugen rekonstruieren lässt, dann werden Sie — allein schon aufgrund der Indizienlage — wohl die überwiegende Schuld am Unfall zugewiesen bekommen. Das mündliche Schuldanerkenntnis des Gegner können Sie ohne Zeugen leider nicht beweisen; und die Unfallspuren — beispielsweise die Position von Glassplittern — sind wahrscheinlich schon entfernt.
Für das Gericht wird sich die Sachlage daher so darstellen, dass Sie dem Gegner hinten aufgefahren sind — und wenn Sie dies durch Zeugen oder Sachverständigenbeweis nicht entkräften können, dann werden Sie wohl auch verurteilt werden.
Es zeigt sich hier wieder, dass am Unfallort immer möglichst viele Beweise gesichert werden sollten — zu diesem Zweck sollten Sie den Unfallhergang genauestens dokumentieren sowie eine Unfallskizze anfertigen. Hierzu nutzen Sie am besten einen beim ADAC, im Fachhandel oder bei Versicherungen erhältlichen Vordruck (“Europäischer Unfallbericht”, am besten immer im Fahrzeug mitführen), welchen Sie dann mit dem Gegner gemeinsam ausfüllen und unterschreiben.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie keine oder nur eine geringe Schuld am Unfall haben, dann rufen Sie auf jeden Fall die Polizei zur Unfallaufnahme — auch wenn der Gegner Sie hiervon aus den vielfältigsten Gründen abhalten will.
Suchen Sie selbständig nach Zeugen, welche den Unfall beobachtet haben und notieren deren Namen und Anschrift. Wenn Sie eine Kamera im Auto haben, dann fotografieren Sie die Unfallstelle, die Position der Fahrzeuge sowie von Lack- und Glassplittern sowie natürlich die aufgetretenen Schäden.
Und wichtig: sagen Sie gegenüber dem Gegner, gegenüber Dritten oder gegenüber der Polizei.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)