Rechteck: Führerschein- Auflage HbA1c zulässig ?
Ich habe nach einem Unfall in Unterzuckerung meinen Führerschein nur mit der Auflage wieder erhalten, halbjährlich den Hba1c-Wert bestimmen zu lassen und der Behörde vorzulegen. Ist das rechtens?
Claudia M., Berlin
Grundsätzlich kann die Führerscheinbehörde die (Wieder)Erteilung der Fahrerlaubnis an bestimmte Auflagen knüpfen. Diese müssen allerdings geeignet, erforderlich und angemessen und dürfen nicht unverhältnismäßig sein.
Im Falle Ihrer Auflage fehlt es schon an der “Geeignetheit”: der Hba1c-Wert ist lediglich ein Langzeitwert, der nichts darüber aussagt, ob und wie häufig Sie in Unterzuckerung geraten. Oder anders formuliert: auch (oder gerade) mit sehr gutem HbA1c-Wert können sehr starke Hypos auftreten, während ein schlechter Wert ebenfalls keinen Rückschluss auf Unterzuckerungen gibt.
Ungeachtet dessen ist die regelmäßige Überprüfung des HbA1c-Wertes für Diabetiker empfehlenswert und wird — zumindest bei Typ 1 — von der Krankenkasse problemlos übernommen.
Rein rechtlich würde die Auflage daher wohl vor Gericht keinen Bestand haben — allerdings sollten Sie sich gut überlegen, ob sich ein Streit mit der Behörde lohnt. Immerhin könnte auch drohen, dass stattdessen eine zwar zulässige, aber für Sie belastendere Auflage angeordnet wird, beispielsweise die Beibringung medizinischer Gutachten (auf eigene Kosten).
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)