Ich habe nach einem Unfall in Unter­zu­cke­rung meinen Füh­rer­schein nur mit der Auf­la­ge wieder erhal­ten, halb­jähr­lich den Hba1c-Wert bestim­men zu lassen und der Behör­de vor­zu­le­gen. Ist das rech­tens?

Clau­dia M., Berlin


Grund­sätz­lich kann die Füh­rer­schein­be­hör­de die (Wieder)Erteilung der Fahr­erlaub­nis an bestimm­te Auf­la­gen knüp­fen. Diese müssen aller­dings geeig­net, erfor­der­lich und ange­mes­sen und dürfen nicht unver­hält­nis­mä­ßig sein.

Im Falle Ihrer Auf­la­ge fehlt es schon an der “Geeig­ne­t­heit”: der Hba1c-Wert ist ledig­lich ein Lang­zeit­wert, der nichts dar­über aus­sagt, ob und wie häufig Sie in Unter­zu­cke­rung gera­ten. Oder anders for­mu­liert: auch (oder gerade) mit sehr gutem HbA1c-Wert können sehr starke Hypos auf­tre­ten, wäh­rend ein schlech­ter Wert eben­falls keinen Rück­schluss auf Unter­zu­cke­run­gen gibt.

Unge­ach­tet dessen ist die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung des HbA1c-Wertes für Dia­be­ti­ker emp­feh­lens­wert und wird — zumin­dest bei Typ 1 — von der Kran­ken­kas­se pro­blem­los über­nom­men.

Rein recht­lich würde die Auf­la­ge daher wohl vor Gericht keinen Bestand haben — aller­dings soll­ten Sie sich gut über­le­gen, ob sich ein Streit mit der Behör­de lohnt. Immer­hin könnte auch drohen, dass statt­des­sen eine zwar zuläs­si­ge, aber für Sie belas­ten­de­re Auf­la­ge ange­ord­net wird, bei­spiels­wei­se die Bei­brin­gung medi­zi­ni­scher Gut­ach­ten (auf eigene Kosten).

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)