Rechteck: Muss ich einen regelmäßigen Nachweis meiner Fahrtauglichkeit bringen ?
Mein Mann ist seit vielen Jahren insulinpflichtiger Diabetiker Typ 1, er hat vor 15 seinen Führerschein der Klasse 3 gemacht. Er musste damals ein ärztliches Gutachten einem Amtsarzt oder einem ausgewiesenen Facharzt erbringen; das Gutachten von seinem langjährigen Hausarzt wurde nicht anerkannt.
Als Auflage zu seinem Führerschein machte man, dass er alle drei Jahre zu einer Nachuntersuchung bei einem speziellen Facharzt geht. Weigert er sich, so so würde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Frage: ist diese Auflage rechtmäßig?
Elke M, Lugau
Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sollten grundsätzlich keine derartigen Auflagen mehr gemacht werden. Selbstverständlich darf und muss die Behörde aber sicherstellen, dass die Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges vorliegt:
Sofern daher berechtigte Zweifel der Behörde an der körperlichen Eignung Ihres Mannes bestehen, sind die Auflagen sicherlich wohl angemessen und auch erforderlich. Sofern jemand bislang unfallfrei gefahren ist und auch seitens des begutachtenden Arztes keinerlei Einwendungen Einwendungen gegen die Fahrtauglichkeit bestehen, empfiehlt es sich, zunächst mit der Behörde Kontakt aufzunehmen und dort im Gespräch zu versuchen, die entsprechende Auflage aufheben zu lassen.
Sie können sich darauf berufen, dass nach der neuen EU-Fahrerlaubnisverordnung grundsätzlich keine Auflagen mehr erforderlich sind, sofern seitens des Führerscheininhabers keine Zweifel an seiner körperlichen Leistungsfähigkeit und Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bestehen.
Gleichzeitig sollten Sie der Behörde deutlich machen, dass diese keinerlei Zweifel an der Eignung Ihres Mannes (mehr) zu haben braucht.
Grundsätzlich können Sie die Auflage auch rechtlich angreifen, wenngleich ich grundsätzlich zunächst hiervon abraten würde;
ein Streit mit der Führerscheinbehörde sollte möglichst vermieden werden.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)