Verkehrsunfall (II)
Gestern ist mir jemand an der Ampel hinten aufgefahren — ich wollte jetzt zum Anwalt gehen, doch ein Bekannter hat mir gesagt, dass ich erst die gegnerische Versicherung um Deckungszusage bitten soll.
Stimmt das ?
Klaus P, München
Diese Behauptung Ihres Bekannten ist natürlich nicht richtig: der Gegner (und damit dessen Versicherung) muss Ihnen den Schaden ersetzen, welchen er durch den Unfall verursacht hat. Hierzu zählen — neben den reinen Reparaturkosten, einer Auslagenpauschale (20–30 EUR) und ggf. Mietwagenkosten natürlich auch die Anwaltskosten zur Rechtsverfolgung.
Sie müssen daher keinesfalls den Gegner um Erlaubnis fragen, ob Sie zum Anwalt gehen dürfen — wenngleich viele gegnerische Versicherungen im Schadensfall — zur Kostensparung — gerne einen solchen Eindruck erwecken.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)