Ges­tern ist mir jemand an der Ampel hinten auf­ge­fah­ren — ich wollte jetzt zum Anwalt gehen, doch ein Bekann­ter hat mir gesagt, dass ich erst die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung um Deckungs­zu­sa­ge bitten soll.

Stimmt das ?

Klaus P, Mün­chen


Diese Behaup­tung Ihres Bekann­ten ist natür­lich nicht rich­tig: der Gegner (und damit dessen Ver­si­che­rung) muss Ihnen den Scha­den erset­zen, wel­chen er durch den Unfall ver­ur­sacht hat. Hierzu zählen — neben den reinen Repa­ra­tur­kos­ten, einer Aus­la­gen­pau­scha­le (20–30 EUR) und ggf. Miet­wa­gen­kos­ten natür­lich auch die Anwalts­kos­ten zur Rechts­ver­fol­gung.
Sie müssen daher kei­nes­falls den Gegner um Erlaub­nis fragen, ob Sie zum Anwalt gehen dürfen — wenn­gleich viele geg­ne­ri­sche Ver­si­che­run­gen im Scha­dens­fall — zur Kos­ten­spa­rung — gerne einen sol­chen Ein­druck erwe­cken.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)