Ich bin 52 Jahre, seit 1990 Dia­be­ti­ker und habe genau­so lange eine Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit 50%.  Der Arbeit­ge­ber hat ca. 600 Beschäf­tig­te, ein Betriebs­rat ist vor­han­den. Bei der Ein­stel­lung wurde nicht nach einer Schwer­be­hin­de­rung gefragt und habe sie nicht erwähnt. Bei der Unter­su­chung beim Betriebs­arzt habe ich die Frage nach gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen für die Tätig­keit als CAD-Kon­struk­teur ver­neint. Der Dia­be­tes wurde auch hier nicht erwähnt. Ich hatte bisher keine Fehl­ta­ge wegen Arbeits­un­fä­hig­keit. Jetzt über­le­ge ich, den Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis meinem Arbeit­ge­ber vor­zu­le­gen, um meinen Kün­di­gungs­schutz zu ver­bes­sern. Können mir aus dem Ver­schwei­gen dieser Tat­sa­che Nach­tei­le ent­ste­hen?

Raten Sie mir, den Aus­weis vor­zu­le­gen?

Horst T., per eMail


Sehr geehr­ter Herr T.,

hier müssen Sie sich eigent­lich keine Gedan­ken machen: der Kün­di­gungs­schutz ent­steht per Gesetz und hängt nicht davon ab, ob Sie den Aus­weis dem Arbeit­ge­ber vor­ge­legt haben. Sie müssen den Arbeit­ge­ber auch grund­sätz­lich nicht über die Schwer­be­hin­de­rung infor­mie­ren. Nur wenn eine Kün­di­gung im Raum steht oder Sie gekün­digt wurden, soll­ten Sie den Aus­weis natür­lich dann umge­hend zeigen.

Umge­kehrt gilt natür­lich auch, dass aus dem Ver­schwei­gen der Tat­sa­che grund­sätz­lich keine Nach­tei­le ent­ste­hen können — wenn man Sie nicht frägt, müssen Sie auch nichts ange­ben.

Etwas ande­res könnte nur gelten, wenn Sie vom Arbeit­ge­ber aus­drück­lich gefragt werden, damit dieser unnö­ti­ge Aus­gleichs­ab­ga­ben (wegen der Nicht­ein­stel­lung von Schwer­be­hin­der­ten) ver­hin­dern kann.

Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Arbeit­ge­bers sind dann zwar theo­re­tisch denk­bar. Aber selbst dann wäre das finan­zi­el­le Risiko für den Arbeit­neh­mer über­schau­bar: Selbst wenn der Arbeit­ge­ber seinen Pflich­ten über­haupt nicht nach­kommt, beträgt die Abgabe pro unbe­setz­ten Pflicht­ar­beits­platz nur wenige hun­dert EUR pro Jahr – was im Übri­gen auch der Grund dafür ist, dass viele Betrie­be bevor­zugt die Abgabe bezah­len, als Schwer­be­hin­der­te ein­zu­stel­len.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)

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