Rechteck: Hundesteuerbefreiung mit Schwerbehindertenausweis ?
Unser Sohn (10) hat Diabetes Typ 1, Grad der Behinderung 50 und Merkzeichen H. Laut Schwerbehindertengesetz kann die Gemeinde uns von der Hundesteuer befreien. Da wir unseren Hofhund schon lange vor der Erkrankung hatten, will der Bürgermeister unserer kleinen Gemeinde dafür ein Schreiben, was unser Hund da bringen soll, am besten mit einer ärztlichen Bestätigung.
Meine Frage: Gibt es dazu ein Schriftstück/ Abhandlung welche ich hierzu verwenden könnte oder im Kinderkrankenhaus vorlegen kann?
Der Schwerbehindertenstatus/-ausweis allein bringt nicht automatisch bzw. nicht immer eine Befreiung von der Hundesteuerpflicht.
Vielmehr hängt es von den jeweiligen landesrechtlichen und kommunalen Regelungen (“Hundesteuersatzung”) ab, ob unter welchen Voraussetzungen eine solche Steuerbefreiung gewährt wird.
In manchen Fällen reicht zwar tatsächlich nur die Vorlage des Schwerbehindertenausweis aus, um eine Hundesteuerbefreiung zu erhalten.
Oftmlas wird jedoch gefordert, dass ein Bezug zur Schwerbehinderung bestehen muss, d.h. dass der Hund über spezielle Fähigkeiten verfügt,
durch die der behinderte Mensch unterstützt wird. Typischerweise handelt es sich hierbei um Blindenführhunde, Signalhunde für Gehörlose bzw. Schwerhörige oder Assistenzhunde für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Sie müssten daher bei Ihrer Gemeinde erfragen, unter welchen Voraussetzungen die örtlich geltende Hundesteuersatzung eine Steuerbefreiung bei Schwerbehinderung vorsieht. Wenn erforderlich ist, dass der Hund bei der Behinderung unterstützen muss, dann sollten Sie mit Ihren Arzt besprechen, ob bzw. inwieweit der Hund für Ihr Kind aus medizinischen Gründen hilfreich ist (zB. Hypoerkennung etc.)