Unser Sohn (10) hat Dia­be­tes Typ 1, Grad der Behin­de­rung 50 und Merk­zei­chen H. Laut Schwer­be­hin­der­ten­ge­setz kann die Gemein­de uns von der Hun­de­steu­er befrei­en. Da wir unse­ren Hof­hund schon lange vor der Erkran­kung hatten, will der Bür­ger­meis­ter unse­rer klei­nen Gemein­de dafür ein Schrei­ben, was unser Hund da brin­gen soll, am besten mit einer ärzt­li­chen Bestä­ti­gung.
Meine Frage: Gibt es dazu ein Schriftstück/ Abhand­lung welche ich hierzu ver­wen­den könnte oder im Kin­der­kran­ken­haus vor­le­gen kann?

Der Schwer­be­hin­der­ten­sta­tus/-aus­weis allein bringt nicht auto­ma­tisch bzw. nicht immer eine Befrei­ung von der Hun­de­steu­er­pflicht.

Viel­mehr hängt es von den jewei­li­gen lan­des­recht­li­chen und kom­mu­na­len Rege­lun­gen (“Hun­de­steu­er­sat­zung”) ab, ob unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen eine solche Steu­er­be­frei­ung gewährt wird.

In man­chen Fällen reicht zwar tat­säch­lich nur die Vor­la­ge des Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis aus, um eine Hun­de­steu­er­be­frei­ung zu erhal­ten.

Oftm­las wird jedoch gefor­dert, dass ein Bezug zur Schwer­be­hin­de­rung bestehen muss, d.h. dass der Hund über spe­zi­el­le Fähig­kei­ten ver­fügt,
durch die der behin­der­te Mensch unter­stützt wird. Typi­scher­wei­se han­delt es sich hier­bei um Blin­den­führ­hun­de, Signal­hun­de für Gehör­lo­se bzw. Schwer­hö­ri­ge oder Assis­tenz­hun­de für Men­schen mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät.

Sie müss­ten daher bei Ihrer Gemein­de erfra­gen, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die ört­lich gel­ten­de Hun­de­steu­er­sat­zung eine Steu­er­be­frei­ung bei Schwer­be­hin­de­rung vor­sieht. Wenn erfor­der­lich ist, dass der Hund bei der Behin­de­rung unter­stüt­zen muss, dann soll­ten Sie mit Ihren Arzt bespre­chen, ob bzw. inwie­weit der Hund für Ihr Kind aus medi­zi­ni­schen Grün­den hilf­reich ist (zB. Hypo­er­ken­nung etc.)