Diabetes Typ1: Gesundheitsuntersuchung entscheidet über Arbeitsplatz
ich habe Diabetes Typ1, meine Stoffwechsellage ist ausgeglichen und Hypoglykämien habe ich noch nicht erfahren. Mein Beruf ist der des Binnenschiffers und diesen übe ich als Schiffsführer auf einen Binnentankschiff aus. Dieses Tankschiff befördert Gefahrgut (heißes Bitumen). Meine Sorge gilt jetzt der nächsten routinemäßigen Gesundheitsuntersuchung – ab einem Lebensalter von 50 Jahre alle 5 Jahre , also im Mai 2013.
Sollte die Untersuchung aufgrund des Typ1 negativ ausfallen, kann ich meinen Beruf als Schiffsführer nicht mehr ausüben und mir entzieht man meine
wirtschaftliche Existenz. Mit großem Interesse habe ich Ihr “Das Diabetes-Rechtsfragen-Buch” gelesen und so wurden schon einige Fragen geklärt, nur bleiben die branchenspezifischen leider offen. Welchen Weg müsste man bestreiten und welche Auflagen müssten erfüllt werden um letztendlich weiterhin als Schiffsführer zu fahren?
Thorsten L, Hamburg
Sehr geehrter Herr L.,
Leider kann ich Ihnen hier in rechtlicher Hinsicht zunächst wenig weiterhelfen, denn es hängt letztlich allein vom Ergebnis der ärztlichen Untersuchung ab:
Wenn aus medizinischen Gründen von der Tätigkeit abgeraten wird, dann wird (und muss) die zuständige Behörde dies berücksichtigen und entsprechende Konsequenzen ziehen.
Sie können sich aber auf die Gesundheitsüberprüfung etwas vorbereiten, indem Sie dort aktuelle Atteste und Bescheinigungen Ihrer behandelnden Ärzte mitbringen, in denen Ihre Tauglichkeit bestätigt wird. Im Zweifel sollte man von einem Arbeitsmediziner, der zugleich Diabetologe ist, vorab eine freiwillige Untersuchung vornehmen lassen.
Diese müssen Sie zwar selbst bezahlen — aber wenn das Ergebnis für Sie positiv ausfällt, dann hat es der Amtsarzt deutlich schwerer, eine andere Auffassung zu vertreten.
Juristisch kann man erst dann tätig werden, wenn der Entzug der Zulassung erfolgt oder angedroht wird — dann müsste man Rechtsmittel einlegen und versuchen, durch Gegengutachten Ihre Tauglichkeit nachzuweisen.
Wenn eine gute Einstellung vorliegt und keine Unterzuckerungsgefahr besteht, dann bestehen sehr gute Erfolgschancen, zumindest unter Auflagen weiter fahren zu dürfen.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)
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