ich habe Dia­be­tes Typ1, meine Stoff­wech­sel­la­ge ist aus­ge­gli­chen und Hypo­glyk­ämien habe ich noch nicht erfah­ren. Mein Beruf ist der des Bin­nen­schif­fers und diesen übe ich als Schiffs­füh­rer auf einen Bin­nen­tank­schiff aus. Dieses Tank­schiff beför­dert Gefahr­gut (heißes Bitu­men). Meine Sorge gilt jetzt der nächs­ten rou­ti­ne­mä­ßi­gen Gesund­heits­un­ter­su­chung – ab einem Lebens­al­ter von 50 Jahre alle 5 Jahre , also im Mai 2013.

Sollte die Unter­su­chung auf­grund des Typ1 nega­tiv aus­fal­len, kann ich meinen Beruf als Schiffs­füh­rer nicht mehr aus­üben und mir ent­zieht man meine
wirt­schaft­li­che Exis­tenz. Mit großem Inter­es­se habe ich Ihr “Das Dia­be­tes-Rechts­fra­gen-Buch” gele­sen und so wurden schon einige Fragen geklärt, nur blei­ben die bran­chen­spe­zi­fi­schen leider offen. Wel­chen Weg müsste man bestrei­ten und welche Auf­la­gen müss­ten erfüllt werden um letzt­end­lich wei­ter­hin als Schiffs­füh­rer zu fahren?

Thors­ten L, Ham­burg


Sehr geehr­ter Herr L.,

Leider kann ich Ihnen hier in recht­li­cher Hin­sicht zunächst wenig wei­ter­hel­fen, denn es hängt letzt­lich allein vom Ergeb­nis der ärzt­li­chen Unter­su­chung ab:

Wenn aus medi­zi­ni­schen Grün­den von der Tätig­keit abge­ra­ten wird, dann wird (und muss) die zustän­di­ge Behör­de dies berück­sich­ti­gen und ent­spre­chen­de Kon­se­quen­zen ziehen.

Sie können sich aber auf die Gesund­heits­über­prü­fung etwas vor­be­rei­ten, indem Sie dort aktu­el­le Attes­te und Beschei­ni­gun­gen Ihrer behan­deln­den Ärzte mit­brin­gen, in denen Ihre Taug­lich­keit bestä­tigt wird. Im Zwei­fel sollte man von einem Arbeits­me­di­zi­ner, der zugleich Dia­be­to­lo­ge ist, vorab eine frei­wil­li­ge Unter­su­chung vor­neh­men lassen.

Diese müssen Sie zwar selbst bezah­len — aber wenn das Ergeb­nis für Sie posi­tiv aus­fällt, dann hat es der Amts­arzt deut­lich schwe­rer, eine andere Auf­fas­sung zu ver­tre­ten.

Juris­tisch kann man erst dann tätig werden, wenn der Entzug der Zulas­sung erfolgt oder ange­droht wird — dann müsste man Rechts­mit­tel ein­le­gen und ver­su­chen, durch Gegen­gut­ach­ten Ihre Taug­lich­keit nach­zu­wei­sen.

Wenn eine gute Ein­stel­lung vor­liegt und keine Unter­zu­cke­rungs­ge­fahr besteht, dann bestehen sehr gute Erfolgs­chan­cen, zumin­dest unter Auf­la­gen weiter fahren zu dürfen.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)

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