Arbeitsrecht: Abmahnung wegen Insulin spritzen am Arbeitsplatz
Ich bin ein 45jähriger Koch mit Typ 2 Diabetes. Ich arbeite seit 17 Jahren in einer Firmenkantine und habe eine Abmahnung bekommen, weil ich mir in der Küche mein Insulin gespritzt habe. Neben mir stand ungewaschener Endiviensalat. Mein Vorgesetzter sagte, dies sei ein gravierender Verstoß gegen die Hygienevorschriften. Er sagte, ich solle mich auf der Toilette spritzen, was ich aber nicht möchte. Ist diese Abmahnung rechtens?
Joachim K., per e‑Mail
Sehr geehrter Herr K.,
leider kann ich ohne inhaltliche Prüfung von Arbeitsvertrag, Arbeitsanweisungen sowie weiteren Informationen zu den betrieblichen Gegebenheiten keine sichere Einschätzung vornehmen.
Ich denke allerdings, dass die Abmahnung hier wohl kaum zu beanstanden sein dürfte: Ihr Arbeitgeber darf selbstverständlich erwarten, dass Sie grundlegende Hygienevorschriften einhalten und in der Küche — vor allem neben offenen Lebensmitteln — weder spritzen noch den Blutzucker messen.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)
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