Ich bin ein 45jähriger Koch mit Typ 2 Dia­be­tes. Ich arbei­te seit 17 Jahren in einer Fir­men­kan­ti­ne und habe eine Abmah­nung bekom­men, weil ich mir in der Küche mein Insu­lin gespritzt habe. Neben mir stand unge­wa­sche­ner Endi­vi­en­sa­lat. Mein Vor­ge­setz­ter sagte, dies sei ein gra­vie­ren­der Ver­stoß gegen die Hygie­ne­vor­schrif­ten. Er sagte, ich solle mich auf der Toi­let­te sprit­zen, was ich aber nicht möchte. Ist diese Abmah­nung rech­tens?

Joa­chim K., per e‑Mail


Sehr geehr­ter Herr K.,

leider kann ich ohne inhalt­li­che Prü­fung von Arbeits­ver­trag, Arbeits­an­wei­sun­gen sowie wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zu den betrieb­li­chen Gege­ben­hei­ten keine siche­re Ein­schät­zung vor­neh­men.

Ich denke aller­dings, dass die Abmah­nung hier wohl kaum zu bean­stan­den sein dürfte: Ihr Arbeit­ge­ber darf selbst­ver­ständ­lich erwar­ten, dass Sie grund­le­gen­de Hygie­ne­vor­schrif­ten ein­hal­ten und in der Küche — vor allem neben offe­nen Lebens­mit­teln — weder sprit­zen noch den Blut­zu­cker messen.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)

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