Mein Arbeits­zeug­nis ent­hält fol­gen­de For­mu­lie­rung: „Er war trotz seiner Dia­be­tes-Erkran­kung stets bemüht, den an ihn gestell­ten Anfor­de­run­gen zu ent­spre­chen…“. Ich denke, dass dies vor­teil­haft für mich ist — oder sind Sie ande­rer Auf­fas­sung?

Erich M. (per E‑Mail)


Auch wenn sich das Zeug­nis gut anhört — in Wahr­heit ist es abso­lut nach­tei­lig und so sicher­lich unzu­läs­sig. Da ein Zeug­nis das beruf­li­che Fort­kom­men des Arbeit­neh­mers nicht behin­dern darf, haben sich einige Flos­keln zur Umschrei­bung der tat­säch­li­chen Leis­tungs­be­wer­tung ein­ge­bür­gert:
Die For­mu­lie­rung „…war stets bemüht…“ bedeu­tet hier­nach trotz des schein­bar güns­ti­gen Wort­lauts, dass abso­lut man­gel­haf­te und unzu­rei­chen­de Leis­tun­gen erbracht wurden.

Auch die Erwäh­nung der Erkran­kung im Zeug­nis braucht grund­sätz­lich nicht hin­ge­nom­men zu werden. Sie soll­ten daher umge­hend Ihren Arbeit­ge­ber auf­for­dern, das Zeug­nis zu ändern; dies kann ggf. auch gericht­lich durch­ge­setzt werden.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)