Rechteck: Praxisgebühr auch ohne Behandlungstermin?
Ich “bestelle” mir in meiner Arztpraxis immer die Rezepte und Teststreifen per Telefon, d.h. ich spreche meist nur mit den Angestellten, komme kurz in die Praxis und erhalte dann von diesen die Rezepte ausgehändigt.
Nun sollte ich neulich die 10 EURO Praxisgebühr bezahlen, obwohl ich den Arzt ja gar nicht gesprochen habe. Ist das zulässig ?
Peter F., Delmenhorst
Ja, die Praxisgebühr fällt auch dann an, wenn Sie den Arzt nicht sehen. Streng genommen dürfte Ihnen der Arzt das Rezept gar nicht herausgeben, ohne vorher ‑wenn auch nur kurz- mit Ihnen gesprochen zu haben.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)