Ich “bestel­le” mir in meiner Arzt­pra­xis immer die Rezep­te und Test­strei­fen per Tele­fon, d.h. ich spre­che meist nur mit den Ange­stell­ten, komme kurz in die Praxis und erhal­te dann von diesen die Rezep­te aus­ge­hän­digt.

Nun sollte ich neu­lich die 10 EURO Pra­xis­ge­bühr bezah­len, obwohl ich den Arzt ja gar nicht gespro­chen habe. Ist das zuläs­sig ?

Peter F., Del­men­horst


Ja, die Pra­xis­ge­bühr fällt auch dann an, wenn Sie den Arzt nicht sehen. Streng genom­men dürfte Ihnen der Arzt das Rezept gar nicht her­aus­ge­ben, ohne vorher ‑wenn auch nur kurz- mit Ihnen gespro­chen zu haben.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)