Im letz­ten Dia­be­tes-Jour­nal habe ich gele­sen, dass die Kran­ken­kas­se keine Mittel erstat­ten darf, die der Behand­lung meiner dia­be­tes­be­ding­ten erek­ti­len Dys­funk­ti­on dienen. Ich fühle mich hier­durch als chro­nisch kran­ker Dia­be­ti­ker dis­kri­mi­niert und unge­recht behan­delt – kann man sich dage­gen nicht wehren ?

Ich habe einige Fragen zu meinem bevor­ste­hen­den Aus­lands­auf­ent­halt. Lassen sich Rezep­te auf Vorrat in den Urlaub mit­neh­men? Hat der Arzt hier einen erhöh­ten Spiel­raum und über­nimmt die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se die Kosten? Falls nein: Kann ein Dia­be­ti­ker für diesen Fall den Abschluss einer Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung durch­set­zen, die eine Bezah­lung der teuren Medi­ka­men­te über­nimmt? Was wäre im Fall eines noch teu­re­ren sta­tio­nä­ren Auf­ent­halts?

Ich “bestel­le” mir in meiner Arzt­pra­xis immer die Rezep­te und Test­strei­fen per Tele­fon, d.h. ich spre­che meist nur mit den Ange­stell­ten, komme kurz in die Praxis und erhal­te dann von diesen die Rezep­te aus­ge­hän­digt.

Nun sollte ich neu­lich die 10 EURO Pra­xis­ge­bühr bezah­len, obwohl ich den Arzt ja gar nicht gespro­chen habe. Ist das zuläs­sig ?

Mein Dia­be­to­lo­ge hat mir mein übli­ches Insu­lin ver­schrie­ben. Als ich heute das Rezept in der Stamm­apo­the­ke ein­lö­sen wollte, wurde mir gesagt, das dass Insu­lin nicht mehr her­aus­ge­ge­ben werden kann. Die Apo­the­ke sei von der Kran­ken­kas­se ange­wie­sen worden nur noch bestimm­te Insu­lin­mar­ken her­aus­zu­ge­ben. Nun habe ich für die neue Insu­lin­mar­ke über­haupt keinen Pen.

Ich bin Vater eines Kindes mit Dia­be­tes Typ1 und habe nun die Mög­lich­keit, in den Jus­tiz­dienst zu wech­seln und dort ver­be­am­tet zu werden. Es stellt sich nun die Frage, ob es sinn­voll ist, in eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung zu wech­seln, weil die Zuschlä­ge für meinen Sohn dort bei 100% liegen. Sollte ich daher besser in der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se blei­ben bzw. mich dort frei­wil­lig ver­si­chern ?

Ich wäre Ihnen für einen Rat­schlag sehr ver­bun­den.

Ich bin 50 Jahre (Dia­be­tes Typ 2) und habe erheb­li­che Fol­ge­schä­den. Als Bür­ger­geld-Emp­fän­ger kann ich mir die Pra­xis­ge­bühr und die Zuzah­lun­gen für Arz­nei­mit­tel kaum mehr leis­ten — trotz mehr­fa­cher Nach­fra­ge gibt mir die Behör­de nicht mehr Geld. Was soll ich machen ? Ich muss doch zum Arzt und brau­che meine Medi­ka­men­te; ich habe die 10 EUR jedes Quar­tal sowie die Rezept­ge­büh­ren ein­fach nicht.

Gibt es da eine Mög­lich­keit ?

Beim letz­ten Arzt­be­such war ich über­rascht: Mein Arzt hat mir für meine Test­strei­fen kein Rezept mehr aus­ge­stellt, son­dern gab mir diese direkt mit.
Von Bekann­ten — eben­falls Dia­be­ti­ker — habe ich gehört, dass diese ihre Test­strei­fen sogar bei der Kran­ken­kas­se abho­len müssen; andere wie­der­um dürfen nur in eine Apo­the­ke gehen, die „zufäl­lig” in dem Gebäu­de ansäs­sig ist, in wel­chem auch der Arzt seine Praxis hat. Darf ich meine Test­strei­fen denn nun nicht mehr bei meinem Stamm­apo­the­ker oder über den Ver­sand­han­del bezie­hen?

Neu­lich hatte ich eine schwe­re Ent­zün­dung am Auge und brauch­te einen drin­gen­den Termin beim Augen­arzt — dort sagte man mir aber, dass für Kas­sen­pa­ti­en­ten erst wieder in eini­gen Wochen ein Termin frei sei. Eine Bekann­te, die privat ver­si­chert ist, hat beim selben Arzt aber sofort einen Termin erhal­ten, sogar für ledig­lich eine Rou­ti­ne­un­ter­su­chung.

Das ist doch unge­recht — oder ?

Wir haben für unse­ren Sohn Max (9 Jahre) eine Kin­der­re­ha mit Begleit­per­son bean­tragt. Die Kur wurde geneh­migt, aber ohne Begleit­per­son. Er hat ADHS und Dia­be­tes Typ 1. Maxi­mi­li­an hat die Pfle­ge­stu­fe 1, da er unter nächt­li­chen Ein­näs­sen leidet und schwer führ­bar ist, auf Grund des ADHS. Unser Dia­be­tes­arzt hat dies auch für die Ren­ten­ver­si­che­rung so begrün­det und beschei­nigt, das die Kur nur mit mir als Begleit­per­son durch­führ­bar ist. Da wir heute den Ableh­nungs­be­scheid bekom­men haben, haben wir den Wider­spruch noch nicht ganz fertig. Wir sind bissel sauer, da solche Ent­schei­dun­gen von Per­so­nen hin­term Schreib­tisch ent­schie­den werden und die betref­fen­de Person gar nicht kennen. Als Begrün­dung wurde geschrie­ben, das die Beschei­ni­gung von unse­ren Arzt geprüft wurde und nach sozi­al­me­di­zi­ni­scher und ver­wal­tungs­sei­ti­ger Ein­schät­zung keine Begleit­per­son erfor­der­lich sei. Maxi­mi­li­an hat den Behin­der­ten­aus­weis mit 50% und Merk­zei­chen “H”. Viel­leicht haben Sie einen Tipp für uns.