Im letzten Diabetes-Journal habe ich gelesen, dass die Krankenkasse keine Mittel erstatten darf, die der Behandlung meiner diabetesbedingten erektilen Dysfunktion dienen. Ich fühle mich hierdurch als chronisch kranker Diabetiker diskriminiert und ungerecht behandelt – kann man sich dagegen nicht wehren ?
Rechteck - Krankenkasse
Ich habe einige Fragen zu meinem bevorstehenden Auslandsaufenthalt. Lassen sich Rezepte auf Vorrat in den Urlaub mitnehmen? Hat der Arzt hier einen erhöhten Spielraum und übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten? Falls nein: Kann ein Diabetiker für diesen Fall den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung durchsetzen, die eine Bezahlung der teuren Medikamente übernimmt? Was wäre im Fall eines noch teureren stationären Aufenthalts?
Ich “bestelle” mir in meiner Arztpraxis immer die Rezepte und Teststreifen per Telefon, d.h. ich spreche meist nur mit den Angestellten, komme kurz in die Praxis und erhalte dann von diesen die Rezepte ausgehändigt.
Nun sollte ich neulich die 10 EURO Praxisgebühr bezahlen, obwohl ich den Arzt ja gar nicht gesprochen habe. Ist das zulässig ?
Mein Diabetologe hat mir mein übliches Insulin verschrieben. Als ich heute das Rezept in der Stammapotheke einlösen wollte, wurde mir gesagt, das dass Insulin nicht mehr herausgegeben werden kann. Die Apotheke sei von der Krankenkasse angewiesen worden nur noch bestimmte Insulinmarken herauszugeben. Nun habe ich für die neue Insulinmarke überhaupt keinen Pen.
Ich bin Vater eines Kindes mit Diabetes Typ1 und habe nun die Möglichkeit, in den Justizdienst zu wechseln und dort verbeamtet zu werden. Es stellt sich nun die Frage, ob es sinnvoll ist, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, weil die Zuschläge für meinen Sohn dort bei 100% liegen. Sollte ich daher besser in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben bzw. mich dort freiwillig versichern ?
Ich wäre Ihnen für einen Ratschlag sehr verbunden.
Ich benötige Ihren Rat. Meine private Krankenversicherung will mir mit einem Mal meine Sensoren nicht mehr bezahlen. Haben Sie eine Idee, wie ich mich dagegen wehren könnte? Besten Dank im Voraus.
Ich bin 50 Jahre (Diabetes Typ 2) und habe erhebliche Folgeschäden. Als Bürgergeld-Empfänger kann ich mir die Praxisgebühr und die Zuzahlungen für Arzneimittel kaum mehr leisten — trotz mehrfacher Nachfrage gibt mir die Behörde nicht mehr Geld. Was soll ich machen ? Ich muss doch zum Arzt und brauche meine Medikamente; ich habe die 10 EUR jedes Quartal sowie die Rezeptgebühren einfach nicht.
Gibt es da eine Möglichkeit ?
Beim letzten Arztbesuch war ich überrascht: Mein Arzt hat mir für meine Teststreifen kein Rezept mehr ausgestellt, sondern gab mir diese direkt mit.
Von Bekannten — ebenfalls Diabetiker — habe ich gehört, dass diese ihre Teststreifen sogar bei der Krankenkasse abholen müssen; andere wiederum dürfen nur in eine Apotheke gehen, die „zufällig” in dem Gebäude ansässig ist, in welchem auch der Arzt seine Praxis hat. Darf ich meine Teststreifen denn nun nicht mehr bei meinem Stammapotheker oder über den Versandhandel beziehen?
Neulich hatte ich eine schwere Entzündung am Auge und brauchte einen dringenden Termin beim Augenarzt — dort sagte man mir aber, dass für Kassenpatienten erst wieder in einigen Wochen ein Termin frei sei. Eine Bekannte, die privat versichert ist, hat beim selben Arzt aber sofort einen Termin erhalten, sogar für lediglich eine Routineuntersuchung.
Das ist doch ungerecht — oder ?
Wir haben für unseren Sohn Max (9 Jahre) eine Kinderreha mit Begleitperson beantragt. Die Kur wurde genehmigt, aber ohne Begleitperson. Er hat ADHS und Diabetes Typ 1. Maximilian hat die Pflegestufe 1, da er unter nächtlichen Einnässen leidet und schwer führbar ist, auf Grund des ADHS. Unser Diabetesarzt hat dies auch für die Rentenversicherung so begründet und bescheinigt, das die Kur nur mit mir als Begleitperson durchführbar ist. Da wir heute den Ablehnungsbescheid bekommen haben, haben wir den Widerspruch noch nicht ganz fertig. Wir sind bissel sauer, da solche Entscheidungen von Personen hinterm Schreibtisch entschieden werden und die betreffende Person gar nicht kennen. Als Begründung wurde geschrieben, das die Bescheinigung von unseren Arzt geprüft wurde und nach sozialmedizinischer und verwaltungsseitiger Einschätzung keine Begleitperson erforderlich sei. Maximilian hat den Behindertenausweis mit 50% und Merkzeichen “H”. Vielleicht haben Sie einen Tipp für uns.