Wir haben für unse­ren Sohn Max (9 Jahre) eine Kin­der­re­ha mit Begleit­per­son bean­tragt. Die Kur wurde geneh­migt, aber ohne Begleit­per­son. Er hat ADHS und Dia­be­tes Typ 1. Maxi­mi­li­an hat die Pfle­ge­stu­fe 1, da er unter nächt­li­chen Ein­näs­sen leidet und schwer führ­bar ist, auf Grund des ADHS. Unser Dia­be­tes­arzt hat dies auch für die Ren­ten­ver­si­che­rung so begrün­det und beschei­nigt, das die Kur nur mit mir als Begleit­per­son durch­führ­bar ist. Da wir heute den Ableh­nungs­be­scheid bekom­men haben, haben wir den Wider­spruch noch nicht ganz fertig. Wir sind bissel sauer, da solche Ent­schei­dun­gen von Per­so­nen hin­term Schreib­tisch ent­schie­den werden und die betref­fen­de Person gar nicht kennen. Als Begrün­dung wurde geschrie­ben, das die Beschei­ni­gung von unse­ren Arzt geprüft wurde und nach sozi­al­me­di­zi­ni­scher und ver­wal­tungs­sei­ti­ger Ein­schät­zung keine Begleit­per­son erfor­der­lich sei. Maxi­mi­li­an hat den Behin­der­ten­aus­weis mit 50% und Merk­zei­chen “H”. Viel­leicht haben Sie einen Tipp für uns.

Heinz I., per eMail


Hallo Herr I.,

leider kann ich hier nur den Tipp geben: durch­hal­ten und sich nicht abwim­meln lassen !

Legen Sie den Wider­spruch frist­ge­recht ein und begrün­den Sie ggf. noch etwas umfas­sen­der, warum eine Begleit­per­son erfor­der­lich ist. Wenn der Wider­spruch dann zurück­ge­wie­sen wird, können Sie Klage vor dem Sozi­al­ge­richt erhe­ben — leider wird näm­lich (oft­mals) erst dort eine “rich­ti­ge” Prü­fung vor­ge­nom­men. Im Kla­ge­ver­fah­ren können Sie dann aber auch eigene Gutachter/Ärzte vor­schla­gen, die dann die Not­wen­dig­keit der Begleit­per­son dar­le­gen — spä­tes­tens dann sollte es klap­pen.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)

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