Ablehnungsbescheid: Kinder-Reha ja, aber ohne Begleitperson
Wir haben für unseren Sohn Max (9 Jahre) eine Kinderreha mit Begleitperson beantragt. Die Kur wurde genehmigt, aber ohne Begleitperson. Er hat ADHS und Diabetes Typ 1. Maximilian hat die Pflegestufe 1, da er unter nächtlichen Einnässen leidet und schwer führbar ist, auf Grund des ADHS. Unser Diabetesarzt hat dies auch für die Rentenversicherung so begründet und bescheinigt, das die Kur nur mit mir als Begleitperson durchführbar ist. Da wir heute den Ablehnungsbescheid bekommen haben, haben wir den Widerspruch noch nicht ganz fertig. Wir sind bissel sauer, da solche Entscheidungen von Personen hinterm Schreibtisch entschieden werden und die betreffende Person gar nicht kennen. Als Begründung wurde geschrieben, das die Bescheinigung von unseren Arzt geprüft wurde und nach sozialmedizinischer und verwaltungsseitiger Einschätzung keine Begleitperson erforderlich sei. Maximilian hat den Behindertenausweis mit 50% und Merkzeichen “H”. Vielleicht haben Sie einen Tipp für uns.
Heinz I., per eMail
Hallo Herr I.,
leider kann ich hier nur den Tipp geben: durchhalten und sich nicht abwimmeln lassen !
Legen Sie den Widerspruch fristgerecht ein und begründen Sie ggf. noch etwas umfassender, warum eine Begleitperson erforderlich ist. Wenn der Widerspruch dann zurückgewiesen wird, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben — leider wird nämlich (oftmals) erst dort eine “richtige” Prüfung vorgenommen. Im Klageverfahren können Sie dann aber auch eigene Gutachter/Ärzte vorschlagen, die dann die Notwendigkeit der Begleitperson darlegen — spätestens dann sollte es klappen.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)
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