Rechteck: Auslandsaufenthalt — wer bezahlt mein Insulin ?
Ich habe einige Fragen zu meinem bevorstehenden Auslandsaufenthalt. Lassen sich Rezepte auf Vorrat in den Urlaub mitnehmen? Hat der Arzt hier einen erhöhten Spielraum und übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten? Falls nein: Kann ein Diabetiker für diesen Fall den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung durchsetzen, die eine Bezahlung der teuren Medikamente übernimmt? Was wäre im Fall eines noch teureren stationären Aufenthalts?
Jochen S., Weinheim
Sehr geehrter Herr S.,
Die Mitnahme von Rezepten bringt nichts — die ausländischen Apotheken werden die deutschen Rezepte nämlich nicht akzeptieren bzw. diese nicht abrechnen können. Auch eine spätere Erstattung der Rechnungen wird problematisch sein — die gesetzlichen Krankenkassen haben dem Versicherten die Leistungen als Sachleistung zur Verfügung zu stellen; wenn überhaupt, dann wird nur der Betrag erstattet, den die Kassen in Deutschland an die Apotheken zu bezahlen hätten — und auch nur für die Präparate, die in Deutschland zugelassen sind.
Ich empfehle auf jeden Fall den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die im Notfall eintritt und auch die stationären Kosten sowie gegebenenfalls einen Rücktransport übernimmt.
Eine solche Auslandskrankenversicherung kommt aber nur die Notfallbehandlung sowie die hierfür erforderlichen Medikamente auf.
Insulin zählt nur im Notfall (z.B. wenn vergessen oder kaputtgegangen) dazu. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt, der über eine Urlaubsreise hinausgeht (>6 Wochen), muss im Fremdland eine dortige Krankenversicherung abgeschlossen werden.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)
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