Ich habe einige Fragen zu meinem bevor­ste­hen­den Aus­lands­auf­ent­halt. Lassen sich Rezep­te auf Vorrat in den Urlaub mit­neh­men? Hat der Arzt hier einen erhöh­ten Spiel­raum und über­nimmt die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se die Kosten? Falls nein: Kann ein Dia­be­ti­ker für diesen Fall den Abschluss einer Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung durch­set­zen, die eine Bezah­lung der teuren Medi­ka­men­te über­nimmt? Was wäre im Fall eines noch teu­re­ren sta­tio­nä­ren Auf­ent­halts?

Jochen S., Wein­heim


Sehr geehr­ter Herr S.,

Die Mit­nah­me von Rezep­ten bringt nichts — die aus­län­di­schen Apo­the­ken werden die deut­schen Rezep­te näm­lich nicht akzep­tie­ren bzw. diese nicht abrech­nen können. Auch eine spä­te­re Erstat­tung der Rech­nun­gen wird pro­ble­ma­tisch sein — die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen haben dem Ver­si­cher­ten die Leis­tun­gen als Sach­leis­tung zur Ver­fü­gung zu stel­len; wenn über­haupt, dann wird nur der Betrag erstat­tet, den die Kassen in Deutsch­land an die Apo­the­ken zu bezah­len hätten — und auch nur für die Prä­pa­ra­te, die in Deutsch­land zuge­las­sen sind.

Ich emp­feh­le auf jeden Fall den Abschluss einer Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung, die im Not­fall ein­tritt und auch die sta­tio­nä­ren Kosten sowie gege­be­nen­falls einen Rück­trans­port über­nimmt.

Eine solche Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung kommt aber nur die Not­fall­be­hand­lung sowie die hier­für erfor­der­li­chen Medi­ka­men­te auf.
Insu­lin zählt nur im Not­fall (z.B. wenn ver­ges­sen oder kaputt­ge­gan­gen) dazu. Bei einem län­ge­ren Aus­lands­auf­ent­halt, der über eine Urlaubs­rei­se hin­aus­geht (>6 Wochen), muss im Fremd­land eine dor­ti­ge Kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen werden.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)

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