Rechteck: Viagra auf Rezept?
Im letzten Diabetes-Journal habe ich gelesen, dass die Krankenkasse keine Mittel erstatten darf, die der Behandlung meiner diabetesbedingten erektilen Dysfunktion dienen. Ich fühle mich hierdurch als chronisch kranker Diabetiker diskriminiert und ungerecht behandelt – kann man sich dagegen nicht wehren ?
Klaus P., Hannover
Es ist leider in der Tat so, dass der Gesetzgeber die Versorgung mit Arzneimitteln, bei denen die „Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht„, per Gesetz ausgeschlossen hat. Hierzu zählen u.a. Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, sowie zur Anreizung und Steigerung der sexuellen Potenz. Medikamente wie Cialis®, Levitra® und Viagra®), SKAT (Viridal®, Caverject®), Apomorphin (Uprima®, Ixense®) und Yohimbin dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen daher nicht mehr bezahlt werden.
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 10.5.2005, Aktenzeichen B 1 KR 25/03 R auch bereits über diese Problematik entschieden und festgestellt, dass dieser gesetzlich angeordnete Ausschluss der Versorgung mit Arzneimitteln, die überwiegend der Behandlung der erektilen Dysfunktion dienen, nicht gegen Art 2 GG verstoße und daher rechtmäßig sei.
Der Arzt kann somit zwar ein Privatrezept ausstellen, die Kassen müssen – und dürfen — die Kosten der Medikamente aber nicht mehr übernehmen.