Rechteck: Meine private Krankenversicherung: zahlt keine Sensoren mehr
Ich benötige Ihren Rat. Meine private Krankenversicherung will mir mit einem Mal meine Sensoren nicht mehr bezahlen. Haben Sie eine Idee, wie ich mich dagegen wehren könnte? Besten Dank im Voraus.
Manfred M., Ratingen
Sehr geehrter Herr M.
leider kann man ohne konkrete Kenntnis des medizinischen Sachverhalts sowie der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen nicht einschätzen, ob tatsächlich eine Erstattungspflicht Ihrer Versicherung besteht. Es hängt es davon ab, ob die Versicherung vertraglich zur Erstattung dieses Hilfsmittels verpflichtet ist oder nicht. Vor allem bei günstigeren Versicherungstarifen sind manchmal aber nur bestimmte, im Vertrag ausdrücklich genannte Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgerät) vereinbart. Für alle anderen Hilfsmittel besteht dann keine Leistungspflicht — selbst dann, wenn dafür eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Wenn der Vertrag bei Ihnen jedoch keine Einschränkung bzw. keinen Ausschluss von rtCGM beinhaltet, dann wird die Versicherung die Sensoren jedoch weiterhin bezahlen müssen
Sie sollten von Ihrem Arzt daher eine nachvollziehbare Begründung der Sensorverordnung erbitten und diese dann an die Versicherung weiterleiten. Setzen Sie der Versicherung dabei eine Frist zur Erstattung und drohen auch gleich gerichtliche Schritte an. Wenn die Versicherung dann immer noch nicht zahlt, dann bleibt Ihnen zur Klärung letztlich nur eine Klage vor dem Zivilgericht.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)
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