Ich benö­ti­ge Ihren Rat. Meine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung will mir mit einem Mal meine Sen­so­ren nicht mehr bezah­len. Haben Sie eine Idee, wie ich mich dage­gen wehren könnte? Besten Dank im Voraus.

Man­fred M., Ratin­gen


Sehr geehr­ter Herr M.

leider kann man ohne kon­kre­te Kennt­nis des medi­zi­ni­schen Sach­ver­halts sowie der zugrun­de­lie­gen­den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen nicht ein­schät­zen, ob tat­säch­lich eine Erstat­tungs­pflicht Ihrer Ver­si­che­rung besteht. Es hängt es davon ab, ob die Ver­si­che­rung ver­trag­lich zur Erstat­tung dieses Hilfs­mit­tels ver­pflich­tet ist oder nicht. Vor allem bei güns­ti­ge­ren Ver­si­che­rungs­ta­ri­fen sind manch­mal aber nur bestimm­te, im Ver­trag aus­drück­lich genann­te Hilfs­mit­tel (z.B. Brille, Hör­ge­rät) ver­ein­bart. Für alle ande­ren Hilfs­mit­tel besteht dann keine Leis­tungs­pflicht — selbst dann, wenn dafür eine medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit besteht.
Wenn der Ver­trag bei Ihnen jedoch keine Ein­schrän­kung bzw. keinen Aus­schluss von rtCGM beinhal­tet, dann wird die Ver­si­che­rung die Sen­so­ren jedoch wei­ter­hin bezah­len müssen

Sie soll­ten von Ihrem Arzt daher eine nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung der Sen­sor­ver­ord­nung erbit­ten und diese dann an die Ver­si­che­rung wei­ter­lei­ten. Setzen Sie der Ver­si­che­rung dabei eine Frist zur Erstat­tung und drohen auch gleich gericht­li­che Schrit­te an. Wenn die Ver­si­che­rung dann immer noch nicht zahlt, dann bleibt Ihnen zur Klä­rung letzt­lich nur eine Klage vor dem Zivil­ge­richt.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)

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