Neu­lich hatte ich eine schwe­re Ent­zün­dung am Auge und brauch­te einen drin­gen­den Termin beim Augen­arzt — dort sagte man mir aber, dass für Kas­sen­pa­ti­en­ten erst wieder in eini­gen Wochen ein Termin frei sei. Eine Bekann­te, die privat ver­si­chert ist, hat beim selben Arzt aber sofort einen Termin erhal­ten, sogar für ledig­lich eine Rou­ti­ne­un­ter­su­chung.

Das ist doch unge­recht — oder ?

Carmen G., Düs­sel­dorf


Solche und ähn­li­che Erfah­run­gen müssen leider immer mehr Kas­sen­pa­ti­en­ten machen. Grund­sätz­lich kann jeder Arzt seine Termin belie­big ver­ge­ben und die Fälle nach tat­säch­li­cher medi­zi­ni­scher Prio­ri­tät gewich­ten; aller­dings ist eine pau­scha­le Dis­kri­mi­nie­rung von Kas­sen­pa­ti­en­ten natür­lich nicht zuläs­sig

Eine wie von Ihnen geschil­der­te, offen­sicht­li­che Ungleich­be­hand­lung ist ein gra­vie­ren­der Ver­stoß gegen die ärzt­li­chen Stan­des­re­geln. Sie soll­ten dem Arzt sehr deut­lich die Mei­nung sagen und sich auch bei Ihrer Kran­ken­kas­se sowie bei der zustän­di­gen Ärz­te­kam­mer beschwe­ren.

Denn: einer­seits bekla­gen die Ärzte, dass eine Behand­lung von Kas­sen­pa­ti­en­ten kaum mehr lohne — zur Deckung der monat­li­chen Fix­kos­ten sind sie aber meist sehr wohl auf diese ange­wie­sen. Eine Beschwer­de macht daher durch­aus Sinn: fällt ein Arzt so häu­fi­ger nega­tiv auf, so kann ihm die Kasse die Zulas­sung ent­zie­hen, d.h. er kann dann nur noch Pri­vat­pa­ti­en­ten behan­deln.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)