Ich bin Vater eines Kindes mit Dia­be­tes Typ1 und habe nun die Mög­lich­keit, in den Jus­tiz­dienst zu wech­seln und dort ver­be­am­tet zu werden. Es stellt sich nun die Frage, ob es sinn­voll ist, in eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung zu wech­seln, weil die Zuschlä­ge für meinen Sohn dort bei 100% liegen. Sollte ich daher besser in der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se blei­ben bzw. mich dort frei­wil­lig ver­si­chern ?

Ich wäre Ihnen für einen Rat­schlag sehr ver­bun­den.

K.S., Königs­win­ter


Sehr geehr­ter Herr K.,

leider gibt es hier keine all­ge­mein gül­ti­ge Ant­wort; es hängt immer von den indi­vi­du­el­len wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­sen ab. In der Tat können die Prä­mi­en der PKV für das Kind aber erheb­lich sein und län­ger­fris­tig zu Mehr­be­las­tun­gen führen. Ich würde daher wohl eher emp­feh­len, dass Sie sich in der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se frei­wil­lig fami­li­en­ver­si­chern, dazu aber eine Zusatz­ver­si­che­rung abschlie­ßen.

Aller­dings gibt es einen Nach­teil: da Sie als Beam­ter dann ja bei­hil­fe­be­rech­tigt werden, müssen Sie beim Ver­bleib in der GKV den gesam­ten Bei­trag selbst bezah­len. Es gibt leider keine Anrech­nung der Bei­hil­fe und auch ein Arbeit­ge­ber­an­teil wird nicht bezahlt.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)

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