Ich bin Leiter einer Selbst­hil­fe­grup­pe und wir führen dort regel­mä­ßig Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen rund um das Thema Dia­be­tes durch, bei­spiels­wei­se zu aktu­el­len Ent­wick­lun­gen der For­schung. Auch bieten wir eine Sozi­al­be­ra­tung an, ins­be­son­de­re zu Fragen hin­sicht­lich Schwer­be­hin­de­rung und Rente.

Nun hat mir ein Bekann­ter gesagt, dass da mög­li­cher­wei­se ein Haf­tungs­ri­si­ko für ent­spre­chen­de Aus­künf­te besteht. Ich dachte immer, eine Aus­kunft sei unver­bind­lich und daher auch ohne ent­spre­chen­des Haf­tungs­ri­si­ko. Was müssen wir da beach­ten, um mög­li­che Risi­ken zu ver­mie­den oder zu ver­rin­gern ?

Beim letz­ten Arzt­be­such war ich über­rascht: Mein Arzt hat mir für meine Test­strei­fen kein Rezept mehr aus­ge­stellt, son­dern gab mir diese direkt mit.
Von Bekann­ten — eben­falls Dia­be­ti­ker — habe ich gehört, dass diese ihre Test­strei­fen sogar bei der Kran­ken­kas­se abho­len müssen; andere wie­der­um dürfen nur in eine Apo­the­ke gehen, die „zufäl­lig” in dem Gebäu­de ansäs­sig ist, in wel­chem auch der Arzt seine Praxis hat. Darf ich meine Test­strei­fen denn nun nicht mehr bei meinem Stamm­apo­the­ker oder über den Ver­sand­han­del bezie­hen?

Ich bin 17 Jahre alt und habe seit vier Jahren Typ1-Dia­be­tes. Ich bin im Begriff bei der Füh­rer­schein­stel­le den Antrag für einen Füh­rer­schein zu stel­len. Aller­dings bin ich etwas unsi­cher, wie ich mich ver­hal­ten soll: muss ich denn den Dia­be­tes beim Füh­rer­schein­an­trag ange­ben?

Im Inter­net habe ich jetzt schon mehr­fach den Hin­weis bekom­men, dass die Behör­de gar nicht nach dem Dia­be­tes fragen dürfe und man daher auch den Dia­be­tes ver­schwei­gen dürfe, ohne dass Kon­se­quen­zen zu befürch­ten sind. Stimmt das so ? Muss man also nicht ange­ben, dass man an Dia­be­tes erkrankt ist?

Mit wel­chen Folgen muss man rech­nen wenn man nicht angibt, dass man dia­be­tes­krank ist und z.B. einen Unfall ver­ur­sacht?

Ich bin Dia­be­ti­ker (Typ1, insu­lin­pflich­tig, 35 Jahre) und seit 10 Jahren als Arbei­ter in meinem Betrieb beschäf­tigt. Nun wurde mir und eini­gen ande­ren Kol­le­gen aus betrieb­li­chen Grün­den (“Ratio­na­li­sie­rungs­mass­nah­men”) gekün­digt und eine Abfin­dung in Höhe von 15.000 EUR ange­bo­ten. Das ist viel Geld für mich, aber ande­rer­seits möchte ich auch nichts falsch machen — was können Sie mir raten ?

Neu­lich hatte ich eine schwe­re Ent­zün­dung am Auge und brauch­te einen drin­gen­den Termin beim Augen­arzt — dort sagte man mir aber, dass für Kas­sen­pa­ti­en­ten erst wieder in eini­gen Wochen ein Termin frei sei. Eine Bekann­te, die privat ver­si­chert ist, hat beim selben Arzt aber sofort einen Termin erhal­ten, sogar für ledig­lich eine Rou­ti­ne­un­ter­su­chung.

Das ist doch unge­recht — oder ?

Wir haben für unse­ren Sohn Max (9 Jahre) eine Kin­der­re­ha mit Begleit­per­son bean­tragt. Die Kur wurde geneh­migt, aber ohne Begleit­per­son. Er hat ADHS und Dia­be­tes Typ 1. Maxi­mi­li­an hat die Pfle­ge­stu­fe 1, da er unter nächt­li­chen Ein­näs­sen leidet und schwer führ­bar ist, auf Grund des ADHS. Unser Dia­be­tes­arzt hat dies auch für die Ren­ten­ver­si­che­rung so begrün­det und beschei­nigt, das die Kur nur mit mir als Begleit­per­son durch­führ­bar ist. Da wir heute den Ableh­nungs­be­scheid bekom­men haben, haben wir den Wider­spruch noch nicht ganz fertig. Wir sind bissel sauer, da solche Ent­schei­dun­gen von Per­so­nen hin­term Schreib­tisch ent­schie­den werden und die betref­fen­de Person gar nicht kennen. Als Begrün­dung wurde geschrie­ben, das die Beschei­ni­gung von unse­ren Arzt geprüft wurde und nach sozi­al­me­di­zi­ni­scher und ver­wal­tungs­sei­ti­ger Ein­schät­zung keine Begleit­per­son erfor­der­lich sei. Maxi­mi­li­an hat den Behin­der­ten­aus­weis mit 50% und Merk­zei­chen “H”. Viel­leicht haben Sie einen Tipp für uns.

Ich bin Leiter eines Ret­tungs­diens­tes. In unse­rer Beleg­schaft befin­den sich Ret­tungs­as­sis­ten­ten, die insu­lin­pflich­ti­ge Dia­be­ti­ker sind und Ein­satz­fahr­zeu­ge (Ret­tungs- und Not­arzt­wa­gen) unter Ein­satz­be­din­gun­gen führen.  Muss/kann ich diese Betrof­fe­nen dort weiter beschäf­ti­gen?

Ich bin ein 45jähriger Koch mit Typ 2 Dia­be­tes. Ich arbei­te seit 17 Jahren in einer Fir­men­kan­ti­ne und habe eine Abmah­nung bekom­men, weil ich mir in der Küche mein Insu­lin gespritzt habe. Neben mir stand unge­wa­sche­ner Endi­vi­en­sa­lat. Mein Vor­ge­setz­ter sagte, dies sei ein gra­vie­ren­der Ver­stoß gegen die Hygie­ne­vor­schrif­ten. Er sagte, ich solle mich auf der Toi­let­te sprit­zen, was ich aber nicht möchte. Ist diese Abmah­nung rech­tens?

Mein Arzt hat auf­grund meiner erheb­li­cher Stoff­we­chel­schwan­kun­gen zur Insu­lin­pum­pen­the­ra­pie gera­ten. Ich habe mir nun eine Pumpe aus­ge­wählt und das Rezept bei meiner pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung ein­ge­reicht.

Zu meiner Über­ra­schung hat die Ver­si­che­rung die Erstat­tung ver­wei­gert: sie begrün­det dies mit dem Hin­weis, dass nur ein­zel­ne, in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf­ge­lis­te­te “Hilfs­mit­tel” erstat­tet würden. Dort sind nun zwar Bril­len oder Geh­krü­cken auf­ge­führt, eine Insu­lin­pum­pe jedoch nicht. Muss ich jetzt meine Pumpe wirk­lich selber zahlen — und das, obwohl ich privat ver­si­chert bin ?