Schwerbehindung mit Attest “schlecht eingestellt”?
Ich bin Diabetiker und beabsichtige eine Schwerbehinderung feststellen zu lassen. Mein Arzt hat mir hierzu ein Attest ausgestellt, aus welchem sich ergibt, dass ich „schlecht eingestellt“ bin.
Habe ich damit Chancen, hier eine entsprechende Schwerbehinderung zuerkannt zu erhalten?
Petra W., Stuttgart
Sehr geehrte Frau W.,
die Deststellung einer Schwerbehinderung bei Diabetes setzt eine intensivierte Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie voraus. Weiterhin müssen Sie durch “erhebliche Einschnitte” gravierend in Ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein.
Zwar ergibt sich meist aufgrund einer schweren Einstellbarkeit des Blutzuckers, dass es letztlich auch zu einer schlechten Blutzuckereinstellung kommt und hierdurch auch erhebliche Beeinträchtigungen resultieren.
Dies ist aber nicht zwingend: Auch bei einer schweren Einstellbarkeit ist es nämlich nicht ausgeschlossen, dass letztlich im Ergebnis doch eine gute Blutzuckereinstellung erreicht werden kann.
Die Frage ist daher vielmehr, woran eine “schwere Einstellbarkeit” im Einzelfall denn jeweils festzumachen ist. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann der Therapieaufwand — beispielsweise die Häufigkeit des Spritzens oder die Anzahl der Blutzuckermessungen – grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Es wird daher eher darauf abzustellen sein, wie schwierig es für den Betroffenen bzw. den Arzt bzw. unter welchen Umständen es überhaupt möglich ist, häufige Blutzuckerschwankungen durch adäquate Medikamente bzw. Insulindosierung in den Griff zu bekommen. Ein Indiz dafür kann sein, dass ein Patient nicht nach einem regelmäßigen Spritz-Essschema behandelt wird, sondern im Rahmen einer intensivierten Insulintherapie regelmäßig und hierzu vor jeder Insulininjektion eine jeweils angepasste Dosisberechnung vornehmen muss. Ein wichtiges Indiz wäre auch, wenn zu bestimmten Wochentagen bzw. Tageszeiten unterschiedliche und „außerplanmäßige“ Korrekturfaktoren bestehen, die vom Patienten zu berücksichtigen sind. Auch könnte angeführt werden, wenn es aufgrund der häufigen Stoffwechselschwankungen möglicherweise zu körperlichen Leistungsabfällen bzw. auch psychischen Störungen (zB. Depressionen, Arbeitsunlust) kommt. Die Darstellung der Auswirkungen von häufigen Blutzuckerschwankungen oder Unterzuckerungen — beispielsweise Unwohlsein, Durchfall oder Kopfschmerzen – können hier ebenfalls weiterhelfen.
Insgesamt würde ich Ihnen also raten, möglichst anschaulich darzulegen, aus welchem Grund Sie bzw. Ihr Arzt die Krankheit für schwer einstellbar halten und welche tatsächlichen Konsequenzen sich hieraus für Sie ergeben. Generell sind die Chancen für Typ‑1 Diabetiker dann sehr hoch, die begehrte Schwerbehinderung festgestellt zu erhalten.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)