Mein Mann ist seit vielen Jahren insulinpflichtiger Diabetiker Typ 1, er hat vor 15 seinen Führerschein der Klasse 3 gemacht. Er musste damals ein ärztliches Gutachten einem Amtsarzt oder einem ausgewiesenen Facharzt erbringen; das Gutachten von seinem langjährigen Hausarzt wurde nicht anerkannt.
Als Auflage zu seinem Führerschein machte man, dass er alle drei Jahre zu einer Nachuntersuchung bei einem speziellen Facharzt geht. Weigert er sich, so so würde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Frage: ist diese Auflage rechtmäßig?