Ich habe jetzt schon eini­ges zu den recht­li­chen Vor­tei­len und auch den mög­li­chen Pro­ble­men einer Schwer­be­hin­de­rung gele­sen. Ich bin aber arbeits­los und habe kein Ein­kom­men – daher kann ich mit dem Aus­weis nur wenig anfan­gen. Oder was bringt mir die Schwer­be­hin­de­rung ?

Peter F., Mün­chen


In der Tat können Arbeits­lo­se von dem mit einer Schwer­be­hin­de­rung ver­bun­de­nen erhöh­ten Kün­di­gungs­schutz, dem zusätz­li­che Urlaubs­an­spruch von bis zu 5 Tagen sowie dem Steu­er­frei­be­trag leider nicht pro­fi­tie­ren.

Sofern Sie – abhän­gig vom Grad und der Art der Behin­de­rung auch ein sog. „Merk­zei­chen„ erhal­ten haben, so kommen zusätz­li­che Rechte und Nach­teils­aus­glei­che in Betracht:

Mit Merk­zei­chen „B„ (= stän­di­ge Beglei­tung erfor­der­lich„) könn­ten Sie zB auf inner­deut­schen Bus- und Bahn­stre­cken sowie im inner­deut­schen Flug­ver­kehr kos­ten­los eine Begleit­per­so­nen mit­neh­men; bei Besu­chen von öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen oder Ein­rich­tun­gen zahlt ent­we­der der Behin­der­te einen ermä­ßig­ten Ein­tritts­preis oder aber die Begleit­per­son zahlt weni­ger oder gar nichts

Mit Merk­zei­chen „G„ (=geh­be­hin­dert, in der Bewe­gungs­fä­hig­keit erheb­lich beein­träch­tigt) können neben steu­er­li­chen Ver­güns­ti­gun­gen auch Frei­fahr­ten im öffent­li­chen Nah­ver­kehr in Anspruch genom­men werden.

Mit dem Merk­mal „H„ (=hilf­los) gibt es u.a. Frei­fahr­ten im öffent­li­chen Nah­ver­kehr , KFZ Steu­er­be­frei­ung wenn das Fahr­zeug auf den Behin­der­ten zuge­las­sen ist sowie Befrei­ung von der Zah­lung der Hun­de­steu­er

Unab­hän­gig von einem Merk­zei­chen werden aber bei vielen öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen (Thea­ter, Museum, Oper) sowie Ver­kehrs­li­ni­en für Schwer­be­hin­der­te ermä­ßig­te Preise ein­ge­räumt – meist können Sie hier bis zu 50% der Kosten sparen.

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)