Rechteck: Was ist das persönliche Budget bei Schwerbehinderung ?
Ich bin schwerbehindert (55 Jahre, DM Typ1) und habe gehört, dass es ein “persönliches Budget” gäbe. Leider konnte mir bislang noch niemand sagen, was es damit auf sich hat.
Bekomme ich da Geld — und wenn ja, wieviel?
Klaus M., Oldenburg
Sehr geehrter Herr M.,
der Gesetzgeber bietet mit dem “Persönlichen Budget” gem. § 29 SGB IX die Möglichkeit, dass behinderte Menschen die benötigten Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen, beispielsweise eine notwendige Begleitperson.
“Persönliches Budget” meint hierbei einen pauschalen Geldbetrag, den Menschen mit Behinderung entsprechend ihres individuellen Hilfebedarfs erhalten, um damit erforderliche Unterstützungsleistungen zur Teilnahme am Leben der Gesellschaft in eigener Verantwortung “einzukaufen” bzw. zu organisieren. Dieses “persönliche Budget” ergänzt die üblichen Dienst- oder Sachleistungen.
Wichtig: Das Persönliche Budget dient jedoch nicht dazu, die Kosten des täglichen Lebens zu finanzieren. Es besteht also kein automatischer Anspruch auf einen Geldbetrag. Vielmehr sollen damit ausschließlich die Leistungen der Förderung, Betreuung, Beteiligung, Assistenz und Pflege bezahlt werden, die ein behinderter Mensch benötigt.
Die Notwendigkeit dieser Teilhabeleistungen muss nachgewiesen werden.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass das persönliche Budget als Geldleistung ausbezahlt werden soll. In der Regel wird daher am Monatsanfang das Budget für den ganzen Monat.überwiesen. Im Ausnahmefall ist es aber auch möglich, dass das Persönliche Budget in Form von Gutscheinen eingeräumt wird, die man dann bei bestimmten Diensten (zB Sozialstationen) einlösen kann.
Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken; in der Regel dürfte es zwischen 200,00 und 800,00 EUR liegen. Es gibt insgesamt allerdings nicht mehr Leistungen als bisher: das Persönliche Budget darf nämlich nicht höher sein als die Summe der Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen (z.B. Krankenpflege etc.).
Tipp: man nun nicht schwerbehindert sein, um ein Persönliches Budget zu erhalten: den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen, egal, wie schwer seine Behinderung ist. Gerade auch Eltern profitieren hiervon, denn sie können für ihre behinderten Kinder ein Budget beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt.
Die Rehabilitationsträger haben in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine gemeinsame Servicestelle eingerichtet, bei denen man sich rund um das persönliche Budget beraten lassen kann.
Eine Liste der Servicestellen gibt es auch im Internet unter www.reha-servicestellen.de.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)
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