Ich bin schwer­be­hin­dert (55 Jahre, DM Typ1) und habe gehört, dass es ein “per­sön­li­ches Budget” gäbe. Leider konnte mir bis­lang noch nie­mand sagen, was es damit auf sich hat.

Bekom­me ich da Geld — und wenn ja, wie­viel?

Klaus M., Olden­burg


Sehr geehr­ter Herr M.,

der Gesetz­ge­ber bietet mit dem “Per­sön­li­chen Budget” gem. § 29 SGB IX die Mög­lich­keit, dass behin­der­te Men­schen die benö­tig­ten Leis­tun­gen zur Teil­ha­be selb­stän­dig ein­kau­fen und bezah­len, bei­spiels­wei­se eine not­wen­di­ge Begleit­per­son.

“Per­sön­li­ches Budget” meint hier­bei einen pau­scha­len Geld­be­trag, den Men­schen mit Behin­de­rung ent­spre­chend ihres indi­vi­du­el­len Hil­fe­be­darfs erhal­ten, um damit erfor­der­li­che Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen zur Teil­nah­me am Leben der Gesell­schaft in eige­ner Ver­ant­wor­tung “ein­zu­kau­fen” bzw. zu orga­ni­sie­ren. Dieses “per­sön­li­che Budget” ergänzt die  übli­chen Dienst- oder Sach­leis­tun­gen.

Wich­tig: Das Per­sön­li­che Budget dient jedoch nicht dazu, die Kosten des täg­li­chen Lebens zu finan­zie­ren. Es besteht also kein auto­ma­ti­scher Anspruch auf einen Geld­be­trag. Viel­mehr sollen damit aus­schließ­lich die Leis­tun­gen der För­de­rung, Betreu­ung, Betei­li­gung, Assis­tenz und Pflege bezahlt werden, die ein behin­der­ter Mensch benö­tigt.
Die Not­wen­dig­keit dieser Teil­ha­be­leis­tun­gen muss nach­ge­wie­sen werden.

Grund­sätz­lich ist vor­ge­se­hen, dass das per­sön­li­che Budget als Geld­leis­tung aus­be­zahlt werden soll. In der Regel wird daher am Monats­an­fang das Budget für den ganzen Monat.überwiesen. Im Aus­nah­me­fall ist es aber auch mög­lich, dass das Per­sön­li­che Budget in Form von Gut­schei­nen ein­ge­räumt wird, die man dann bei bestimm­ten Diens­ten (zB Sozi­al­sta­tio­nen) ein­lö­sen kann.

Das Budget soll den indi­vi­du­ell fest­ge­stell­ten Bedarf eines behin­der­ten Men­schen decken; in der Regel dürfte es zwi­schen 200,00 und 800,00 EUR liegen. Es gibt ins­ge­samt aller­dings nicht mehr Leis­tun­gen als bisher: das Per­sön­li­che Budget darf näm­lich nicht höher sein als die Summe der Kosten aller bisher indi­vi­du­ell fest­ge­stell­ten Leis­tun­gen (z.B. Kran­ken­pfle­ge etc.).

Tipp: man nun nicht schwer­be­hin­dert sein, um ein Per­sön­li­ches Budget zu erhal­ten: den Antrag kann jeder behin­der­te oder von Behin­de­rung bedroh­te Mensch stel­len, egal, wie schwer seine Behin­de­rung ist. Gerade auch Eltern pro­fi­tie­ren hier­von, denn sie können für ihre behin­der­ten Kinder ein Budget bean­tra­gen, etwa für Ein­zel­fall­hil­fe, Sozi­al­as­sis­tenz vom Jugend­amt oder Feri­en­be­treu­ung vom Jugend­amt.

Die Reha­bi­li­ta­ti­ons­trä­ger haben in jedem Kreis und jeder kreis­frei­en Stadt eine gemein­sa­me Ser­vice­stel­le ein­ge­rich­tet, bei denen man sich rund um das per­sön­li­che Budget bera­ten lassen kann.

Eine Liste der Ser­vice­stel­len gibt es auch im Inter­net unter www.reha-servicestellen.de.

 

(Ver­öf­fent­licht im Dia­be­tes-Jour­nal (http://www.diabetes-journal.de)

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