Landessozialgericht Mainz, L 4 SB 182/10, Urteil vom 25. Juli 2011 1. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Trier vom 23.07.2010 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 3.
Urteile
Tenor 1. Die Revisionen der Parteien gegen das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. März 2010 — 6/7 Sa 1373/09 — werden zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Revisionsverfahrens fallen zu 7/9 der Klägerin, zu 2/9 der Beklagten zur Last.
Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. August 2009 — 3 Sa 698/08 — wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H.
Bundessozialgericht, B 9 SB 3/09 R , Urteil vom 02.12.2010 Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. August 2009 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an…
Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.3.2009 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig…
Im Namen des Volkes Urteil 5 U 78/09 13 O 2924/08 Landgericht Oldenburg Verkündet am 21.04.2010 …, Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit J… F… D…, …, Kläger, Berufungskläger…
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 29. Mai 2009 aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, vorläufig die Antragstellerin mit Insulin- reservoiren und Kathetern für ihre Insulinpumpe MiniMed Paradigm 522 bis…
Leitsätze Teilt ein Bewerber im Bewerbungsschreiben seine Schwerbehinderung mit, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Bewerbungsschreiben bei seinem Eingang vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Diese Pflicht beruht für Altfälle auf § 81 SGB IX in der…
Leitsätze Die sich aus dem Diabetes mellitus ergebende Teilhabebeeinträchtigung ist grundsätzlich nach den Bewertungsvorschlägen der “Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz” (hier: Ausgabe 1996) einzuschätzen. Maßgeblich für den Grad…