Leit­sät­ze Auf­wen­dun­gen für eine Lipo­suk­ti­on zur Behand­lung eines Lipö­dems können jeden­falls ab dem Jahr 2016 ohne vor­he­ri­ge Vor­la­ge eines vor den Ope­ra­tio­nen erstell­ten amts­ärzt­li­chen Gut­ach­tens oder einer ärzt­li­chen Beschei­ni­gung eines Medi­zi­ni­schen Diens­tes der Kran­ken­ver­si­che­rung als…

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