Zur Beur­tei­lung des Vor­lie­gens einer aus­ge­präg­ten Teil­ha­be­be­ein­träch­ti­gung bedarf es einer Gesamt­be­trach­tung der Ein­schnit­te, die den behin­der­ten Men­schen in allen Lebens­be­rei­chen beein­träch­ti­gen. Ein even­tu­el­les beson­de­res beruf­li­ches Betrof­fen­sein ist für den GdB irrele­vant. Tenor…

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