Hallo Herr Ebert ich arbeite als Diabetesberaterin DDG in einer Akutklinik und habe nun eine Patientin mit Erstdiagnose Typ 1 Diabetes. Sie ist Polizistin und derzeit in der Probezeit zur Verbeamtung; diese würde 2027 erfolgen.
Rechteck - Arbeitsrecht
Ich bin 52 Jahre, seit 1990 Diabetiker und habe genauso lange eine Schwerbehindertenausweis mit 50%. Der Arbeitgeber hat ca. 600 Beschäftigte, ein Betriebsrat ist vorhanden. Bei der Einstellung wurde nicht nach einer Schwerbehinderung gefragt und habe sie nicht erwähnt. Bei der Untersuchung beim Betriebsarzt habe ich die Frage nach gesundheitlichen Einschränkungen für die Tätigkeit als CAD-Konstrukteur verneint. Der Diabetes wurde auch hier nicht erwähnt. Ich hatte bisher keine Fehltage wegen Arbeitsunfähigkeit. Jetzt überlege ich, den Schwerbehindertenausweis meinem Arbeitgeber vorzulegen, um meinen Kündigungsschutz zu verbessern. Können mir aus dem Verschweigen dieser Tatsache Nachteile entstehen?
Raten Sie mir, den Ausweis vorzulegen?
Mein Arbeitszeugnis enthält folgende Formulierung: „Er war trotz seiner Diabetes-Erkrankung stets bemüht, den an ihn gestellten Anforderungen zu entsprechen…“. Ich denke, dass dies vorteilhaft für mich ist — oder sind Sie anderer Auffassung? Erich M.
Ich will gerne Zeitsoldat bei der Bundeswehr werden — aber bei der Musterung wurde mir gesagt, dass ich wegen meines Diabetes untauglich sei.
Kann ich hiergegen etwas machen ?
Ich habe nur zwei kurze Fragen: wenn ich krank geschrieben bin, muss ich dann permanent zu Hause bleiben? Ich muss doch auch einkaufen!
Und was ist dann mit Sport oder Spazieren gehen?
Ich bin Diabetiker (Typ1, insulinpflichtig, 35 Jahre) und seit 10 Jahren als Arbeiter in meinem Betrieb beschäftigt. Nun wurde mir und einigen anderen Kollegen aus betrieblichen Gründen (“Rationalisierungsmassnahmen”) gekündigt und eine Abfindung in Höhe von 15.000 EUR angeboten. Das ist viel Geld für mich, aber andererseits möchte ich auch nichts falsch machen — was können Sie mir raten ?
Ich bin Leiter eines Rettungsdienstes. In unserer Belegschaft befinden sich Rettungsassistenten, die insulinpflichtige Diabetiker sind und Einsatzfahrzeuge (Rettungs- und Notarztwagen) unter Einsatzbedingungen führen. Muss/kann ich diese Betroffenen dort weiter beschäftigen?
Ich bin ein 45jähriger Koch mit Typ 2 Diabetes. Ich arbeite seit 17 Jahren in einer Firmenkantine und habe eine Abmahnung bekommen, weil ich mir in der Küche mein Insulin gespritzt habe. Neben mir stand ungewaschener Endiviensalat. Mein Vorgesetzter sagte, dies sei ein gravierender Verstoß gegen die Hygienevorschriften. Er sagte, ich solle mich auf der Toilette spritzen, was ich aber nicht möchte. Ist diese Abmahnung rechtens?
ich habe Diabetes Typ1, meine Stoffwechsellage ist ausgeglichen und Hypoglykämien habe ich noch nicht erfahren. Mein Beruf ist der des Binnenschiffers und diesen übe ich als Schiffsführer auf einen Binnentankschiff aus. Dieses Tankschiff befördert Gefahrgut (heißes Bitumen). Meine Sorge gilt jetzt der nächsten routinemäßigen Gesundheitsuntersuchung – ab einem Lebensalter von 50 Jahre alle 5 Jahre , also im Mai 2013.
Sollte die Untersuchung aufgrund des Typ1 negativ ausfallen, kann ich meinen Beruf als Schiffsführer nicht mehr ausüben und mir entzieht man meine
wirtschaftliche Existenz. Mit großem Interesse habe ich Ihr “Das Diabetes-Rechtsfragen-Buch” gelesen und so wurden schon einige Fragen geklärt, nur bleiben die branchenspezifischen leider offen. Welchen Weg müsste man bestreiten und welche Auflagen müssten erfüllt werden um letztendlich weiterhin als Schiffsführer zu fahren?
Gibt es aktualisierte Kriterien für die Einstufung in die Schwerbehindertenkategorien von Typ 1 Diabetikern? Darf man nach dem neuen Gleichstellungsgesetz eine “offizielle” Schwerbehinderung verschweigen?