Unser Kran­ken­haus hat sich mit zwei wei­te­ren Kran­ken­häu­sern zusam­men­ge­schlos­sen. Jetzt soll ein gemein­sa­mer Diät­ka­ta­log erstellt werden. Da die Kran­ken­haus-Küche der Diät-Ver­ord­nung unter­liegt, ergibt sich ein Streit­punkt: § 12 (drit­ter Abschnitt der Diät-VO 4/2005) wird von den Kol­le­gin­nen so ver­stan­den, dass Dia­be­tes­pa­ti­en­ten im Kran­ken­haus nur diä­te­ti­sche Lebens­mit­tel ange­bo­ten werden dürfen. Ich ver­sto­ße also gegen die Diät-VO, wenn ich unse­ren Pati­en­ten auf der Dia­be­tes­sta­ti­on statt 2 KE Diät­ge­bäck 2 KE Voll­kost­ge­bäck gebe.

ich habe Dia­be­tes Typ1, meine Stoff­wech­sel­la­ge ist aus­ge­gli­chen und Hypo­glyk­ämien habe ich noch nicht erfah­ren. Mein Beruf ist der des Bin­nen­schif­fers und diesen übe ich als Schiffs­füh­rer auf einen Bin­nen­tank­schiff aus. Dieses Tank­schiff beför­dert Gefahr­gut (heißes Bitu­men). Meine Sorge gilt jetzt der nächs­ten rou­ti­ne­mä­ßi­gen Gesund­heits­un­ter­su­chung – ab einem Lebens­al­ter von 50 Jahre alle 5 Jahre , also im Mai 2013.

Sollte die Unter­su­chung auf­grund des Typ1 nega­tiv aus­fal­len, kann ich meinen Beruf als Schiffs­füh­rer nicht mehr aus­üben und mir ent­zieht man meine
wirt­schaft­li­che Exis­tenz. Mit großem Inter­es­se habe ich Ihr “Das Dia­be­tes-Rechts­fra­gen-Buch” gele­sen und so wurden schon einige Fragen geklärt, nur blei­ben die bran­chen­spe­zi­fi­schen leider offen. Wel­chen Weg müsste man bestrei­ten und welche Auf­la­gen müss­ten erfüllt werden um letzt­end­lich wei­ter­hin als Schiffs­füh­rer zu fahren?

Ich habe diesen Monat eine böse Über­ra­schung erhal­ten: meine ARGE hat mir (Dia­be­tes Typ 2) meinen bis­he­ri­gen Zuschuss von knapp 50 EUR für dia­be­tes­ge­rech­te Ernäh­rung gestri­chen. Als Begrün­dung wurde ange­führt, dass eine beson­de­re Ernäh­rung bei Dia­be­tes gar nicht not­wen­dig und daher auch kein Zuschuss gerecht­fer­tigt sei. Abge­se­hen davon sei eine Dia­be­tes­kost ohne­hin nur “eine gesun­de Nor­mal­kost” und ich solle daher — wie jeder andere — normal in Super­märk­ten bzw. Lebens­mit­tel­ge­schäf­ten ein­kau­fen.

Muss ich mir das gefal­len lassen ?

Ich (Dia­be­tes Typ1, Emp­fän­ger von ALG II) habe nach einem län­ge­ren sta­tio­nä­ren Kran­ken­haus­auf­ent­halt von meiner pri­va­ten Ver­si­che­rung ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld in Höhe von 1200,00 EUR erhal­ten. Nun behaup­tet meine zustän­di­ge ARGE, dass es sich um anre­chen­ba­res Ein­kom­men han­de­le und for­dert einen antei­li­gen Betrag von 800,00 EUR von mir zurück.

Ist das zuläs­sig ?

ich bin arbeits­los und Hartz-IV-Emp­fän­ge­rin. Damit ich mir eine halb­wegs ver­nünf­ti­ge Woh­nung leis­ten kann, habe ich seit eini­ger Zeit einen Unter­mie­ter (eben­falls Hartz IV) auf­ge­nom­men, den ich auf dem Arbeits­amt ken­nen­ge­lernt habe. Wir ver­ste­hen uns zwar gut, haben aber ansons­ten keine Bezie­hung mit­ein­an­der; wir haben daher auch einen aus­drück­li­chen Unter­miet­ver­trag abge­schlos­sen.

Nun haben wir von der Arbeits­agen­tur den Bescheid erhal­ten, dass wir beide ja “ehe­ähn­lich” zusam­men­le­ben uns somit eine “Bedarfs­ge­mein­schaft” bilden würden — und uns ins­ge­samt daher die Leis­tun­gen gekürzt. Können wir uns dage­gen wehren ?