Hartz IV: Zuschuss für diabetesgerechte Ernährung?
Ich habe diesen Monat eine böse Überraschung erhalten: meine ARGE hat mir (Diabetes Typ 2) meinen bisherigen Zuschuss von knapp 50 EUR für diabetesgerechte Ernährung gestrichen. Als Begründung wurde angeführt, dass eine besondere Ernährung bei Diabetes gar nicht notwendig und daher auch kein Zuschuss gerechtfertigt sei. Abgesehen davon sei eine Diabeteskost ohnehin nur “eine gesunde Normalkost” und ich solle daher — wie jeder andere — normal in Supermärkten bzw. Lebensmittelgeschäften einkaufen.
Muss ich mir das gefallen lassen ?
Klaudia M., Leipzig
Sehr geehrte Frau M.,
in der Tat wird man darüber diskutieren können, ob bei Diabetes wirklich eine besondere, teurere Ernährung erforderlich sein muss.
Früher wurde bei Übergewicht des Betroffenen angenommen, dass die von Diabetikern einzuhaltende Diät teurer als eine normale Ernährung sei und einen Mehrbedarfszuschlag rechtfertige. Seit geraumer Zeit ist in der medizinischen Fachwelt aber an sich unbestritten, dass jedenfalls bei der im Falle von Übergewicht gebotenen Reduktionskost keine Mehrkosten anfallen.
Zahlreiche Gerichte (u.. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht (Beschluss vom 06.09.2005 — Az.: L 9 B 186/05 SO ER; Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen — Beschluss vom 30.11.2005 — Az.: L 20 B 25/05 SO; Sozialgericht Dresden: Aktenzeichen: S 23 AS 1372/06 ER) haben daher festgestellt, dass für Diabetiker eine besondere, kostenaufwändige Diät nicht erforderlich und somit auch kein Mehrbedarf gerechtfertigt sei. Wahrscheinlich werden Sie daher gegen die Kürzung des Zuschlags nichts machen können — dennoch sollten Sie Widerspruch einlegen, um Ihre Rechte zu wahren.
Wenn Sie ‑im Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt — nachvollziehbar begründen können, warum Ihnen eine Ernährung mit “gewöhnlichen” Lebensmitteln nicht möglich oder zumutbar ist, dann kann vielleicht der Zuschuss wieder erstritten werden.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)
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