Hartz IV: Krankenhaustagegeld anrechenbar?
Ich (Diabetes Typ1, Empfänger von ALG II) habe nach einem längeren stationären Krankenhausaufenthalt von meiner privaten Versicherung ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 1200,00 EUR erhalten. Nun behauptet meine zuständige ARGE, dass es sich um anrechenbares Einkommen handele und fordert einen anteiligen Betrag von 800,00 EUR von mir zurück.
Ist das zulässig ?
Holger F., Hamburg
Sehr geehrter Herr F.,
grundsätzlich kommt es auf die Zweckbestimmung der Versicherungsleistung an. Ein Krankenhaustagegeld soll die während eines stationären Aufenthalts entstehenden zusätzlichen Kosten z.B. für Fahrten, Kleidung, Geschenke oder die vorübergehende Einstellung von Haushaltshilfen und Pflegekräften ausgleichen. Da es somit einen anderen Zweck als die Grundsicherung für Arbeitssuchende verfolge,darf es — zumindest nach Auffassung des Sozialgericht Dortmund (AZ 532/05) — nicht in voller Höhe als Einkommen in Ansatz gebracht werden. Wenn — wie in Ihrem Fall — recht hohe Versicherungszahlungen erfolgen, so ist eine Kürzung der Sozialleistungen aber gerechtfertigt. Neben dem durch den Krankenhausaufenthalt bedingten Mehraufwand reicht die Versicherungsleistung nämlich aus, um darüber hinaus auch “regelsatztypische Bedarfe” wie Reparaturen im Haushalt oder die Anschaffung einer Brille zu decken.Es wäre daher ungerechtfertigt, wenn man daneben noch ungekürzte Sozialleistungen erhalten würde.
Gegen die Kürzung werden Sie daher wohl leider nichts machen können.
(Veröffentlicht im Diabetes-Journal (http://www.diabetes-journal.de)
0 comments