Krankenkassen verweigern immer öfter die Kostenübernahme für eine Begleitperson. Die Begründung: aufgrund einer Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie sei dies nun keine Leistung der Krankenkasse mehr. Auch eine sog. “ausserklinische Intensivpflege” komme nicht in Betracht, da…
Blog - Kiga + Schule
Der Besuch von Kindergarten und Schule ist für manche Kinder mit Diabetes schwierig: Erzieher bzw. Lehrer kümmern sich zwar oft freiwillig um die erforderliche Glukosemessung, Insulingabe oder Mahlzeitenüberwachung. Allerdings ist dies nicht immer möglich. In…
Ein Kind mit Diabetes darf nur im Ausnahmefall an eine Förderschule verwiesen werden. Dies wäre nur dann zulässig, wenn aufgrund der vorliegenden Behinderungen ein regulärer Schulbesuch nicht möglich ist und auch nicht durch entsprechende Unterstützung (z.B. Assistenzperson) sichergestellt werden kann.
Drei aktuelle Gerichtsentscheidungen schaffen Klarheit: der Staat muss für ein Kind mit Diabetes die Kosten einer Begleitperson übernehmen, falls dies für Kindergarten/Schule bzw. Schulausflüge erforderlich ist. Die Gerichte haben dabei auch ausdrücklich klargestellt, daß das Einkommen der Eltern aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmebestimmung nicht anzurechnen ist. Ebenfalls wichtig: ein womöglich langjähriger Rechtsstreit darf nicht zu Lasten des Kindes gehen. Die Eltern können daher im Wege des Eilverfahrens schon vorab eine gerichtliche Anordnung auf Kostenübernahme erwirken.