Fachbeitrag: Tipps zur Verordnung einer Begleitperson
Der Besuch von Kindergarten und Schule ist für manche Kinder mit Diabetes schwierig: Erzieher bzw. Lehrer kümmern sich zwar oft freiwillig um die erforderliche Glukosemessung, Insulingabe oder Mahlzeitenüberwachung. Allerdings ist dies nicht immer möglich. In solchen Fällen wird in der Regel eine Begleitperson benötigt, welche während des Unterrichts bzw. auf Klassenfahrten diese medizinischen Maßnahmen vornimmt. Eine solche Begleitperson stellt grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse dar und kann ärztlich verordnet werden. Eine Änderung der Vorschriften führt jedoch aktuell zu erheblichen Verunsicherungen.
In einem Beitrag in Diabetologie&Stoffwechsel (06/24) gebe ich Tipps, wie Ärzte die notwendige Unterstützung verordnen können.