Diabetes & Stoffwechsel, Heft 6/24Der Besuch von Kin­der­gar­ten und Schule ist für manche Kinder mit Dia­be­tes schwie­rig: Erzie­her bzw. Lehrer küm­mern sich zwar oft frei­wil­lig um die erfor­der­li­che Glu­ko­se­mes­sung, Insu­lin­ga­be oder Mahl­zei­ten­über­wa­chung. Aller­dings ist dies nicht immer mög­lich. In sol­chen Fällen wird in der Regel eine Begleit­per­son benö­tigt, welche wäh­rend des Unter­richts bzw. auf Klas­sen­fahr­ten diese medi­zi­ni­schen Maß­nah­men vor­nimmt. Eine solche Begleit­per­son stellt grund­sätz­lich eine Leis­tung der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se dar und kann ärzt­lich ver­ord­net werden. Eine Ände­rung der Vor­schrif­ten führt jedoch aktu­ell zu erheb­li­chen Ver­un­si­che­run­gen.

In einem Bei­trag in Diabetologie&Stoffwechsel (06/24) gebe ich Tipps, wie Ärzte die not­wen­di­ge Unter­stüt­zung ver­ord­nen können.