Mein Arzt hat auf­grund meiner erheb­li­cher Stoff­we­chel­schwan­kun­gen zur Insu­lin­pum­pen­the­ra­pie gera­ten. Ich habe mir nun eine Pumpe aus­ge­wählt und das Rezept bei meiner pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung ein­ge­reicht.

Zu meiner Über­ra­schung hat die Ver­si­che­rung die Erstat­tung ver­wei­gert: sie begrün­det dies mit dem Hin­weis, dass nur ein­zel­ne, in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf­ge­lis­te­te “Hilfs­mit­tel” erstat­tet würden. Dort sind nun zwar Bril­len oder Geh­krü­cken auf­ge­führt, eine Insu­lin­pum­pe jedoch nicht. Muss ich jetzt meine Pumpe wirk­lich selber zahlen — und das, obwohl ich privat ver­si­chert bin ?

Ich (Dia­be­tes Typ1, Emp­fän­ger von ALG II) habe nach einem län­ge­ren sta­tio­nä­ren Kran­ken­haus­auf­ent­halt von meiner pri­va­ten Ver­si­che­rung ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld in Höhe von 1200,00 EUR erhal­ten. Nun behaup­tet meine zustän­di­ge ARGE, dass es sich um anre­chen­ba­res Ein­kom­men han­de­le und for­dert einen antei­li­gen Betrag von 800,00 EUR von mir zurück.

Ist das zuläs­sig ?