Mein Arzt hat aufgrund meiner erheblicher Stoffwechelschwankungen zur Insulinpumpentherapie geraten. Ich habe mir nun eine Pumpe ausgewählt und das Rezept bei meiner privaten Krankenversicherung eingereicht.
Zu meiner Überraschung hat die Versicherung die Erstattung verweigert: sie begründet dies mit dem Hinweis, dass nur einzelne, in den Versicherungsbedingungen aufgelistete “Hilfsmittel” erstattet würden. Dort sind nun zwar Brillen oder Gehkrücken aufgeführt, eine Insulinpumpe jedoch nicht. Muss ich jetzt meine Pumpe wirklich selber zahlen — und das, obwohl ich privat versichert bin ?