Hallo Herr Ebert ich arbeite als Diabetesberaterin DDG in einer Akutklinik und habe nun eine Patientin mit Erstdiagnose Typ 1 Diabetes. Sie ist Polizistin und derzeit in der Probezeit zur Verbeamtung; diese würde 2027 erfolgen.
Blog - Arbeitsrecht
Hallo Herr Ebert, ich (Typ1) habe mir ein Tattoo stechen lassen, was sich leider so böse entzündet hat, dass ich krankgeschrieben wurde. Mein Arbeitgeber weigert sich nun aber, den Lohn weiterzuzahlen; er behauptet, aufgrund einer…
Der Arbeitgeber darf grundsätzlich bereits schon am ersten Krankheitstag eine ärztliche Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verlangen.
Das Bundesarbeitsgericht hat dies bereits vor einigen Jahren (BAG, Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11) klargestellt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einer aktuellen Entscheidung (OVG Münster, Beschluss vom 21.01.2013, AZ 6 A 246/12) beschlossen, dass eine Verbeamtung eines Diabetes-Patienten aufgrund des hohen Risikos für Folgeerkrankungen verweigert werden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, daß eine Verbeamtung mit Diabetes generell nicht möglich ist.