Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter hat in einer aktu­el­len Ent­schei­dung (OVG Müns­ter, Beschluss vom 21.01.2013, AZ 6 A 246/12) beschlos­sen, dass eine Ver­be­am­tung eines Dia­be­tes-Pati­en­ten auf­grund des hohen Risi­kos für Fol­ge­er­kran­kun­gen ver­wei­gert werden kann. Dies bedeu­tet jedoch nicht, daß eine Ver­be­am­tung mit Dia­be­tes gene­rell nicht mög­lich ist.