Rechteck: Diabetes & Jagdschein
Sehr geehrter Herr Ebert,
wir haben uns einmal auf einer Fortbildung, bei der sie referiert haben kennen gelernt. Ich bin Kinder und Jugendärztin und betreue regelmäßig Schulungen für Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ 1.
Im Rahmen einer dieser Schulungen war ein Jugendlicher, der nach dem Führen einer Waffe beziehungsweise nach einem Jagdschein in Verbindung mit seiner Erkrankung fragte. Liegen Ihnen da Informationen vor, ob die Erkrankung ein Hindernis ist? Muss diesbezüglich eine Bescheinigung ausgefüllt werden, sowie beim Führerschein? Falls Sie mir irgendwie weiterhelfen können, wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Hallo Frau Dr. B.,
der Jagdschein setzt voraus, dass die erforderliche gesundheitliche Eignung zur Jagdausübung bzw. zum sicheren Umgang mit der Waffe vorliegt. Mögliche Gefahren für andere Personen sowie eine etwaige Selbstgefährdung müssen bei der Jagdausübung ausgeschlossen sein.
Hat die Jagdbehörde begründete Zweifel an der gesudheitlichen Eignung, dann können der Jagdschein sowie die Waffenbesitzkarte versagt bzw. auch nachträglich entzogen werden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 22.02.2018 – OVG 11 S 93.17) hat vor einigen Jahren in Bezug auf Diabetes zwar klargestellt, dass „(…) eine derartige Erkrankung nicht für sich schon zur Annahme fehlender körperlicher Eignung zur Jagd (…)“ führe.
Etwas anderes gelte aber, “wenn trotz einer an sich ausreichenden Diabetes-Behandlung eine Gefährdung von Jagdteilnehmern deshalb nicht ausgeschlossen werden könne, weil nicht sicher und sofort beherrschbare Unterzuckerungserscheinungen auftreten bzw. auftreten können. ..”
Wie auch beim Führerschein ist die Behörde berechtigt, bei Erteilung des Jagdscheins nach potentiell relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu fragen. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es aber hierzu nicht: manche Behörden stellen umfangreiche Gesundheitsfragen, andere wiederum verzichten auf solche Auskünfte.
Wird im Jagdscheinantrag nach dem Diabetes gefragt und ist die Beantwortung nicht ausdrücklich als freiwillig offengelassen, dann muss die Erkrankung wahrheitsgemäß angegeben werden.

Aufgrund der Unterzuckerungsgefahr ist es also durchaus möglich, dass aufgrund einer Diabetes-Erkrankung der Jagdschein verweigert wird, es muss aber immer für den Einzelfall entschieden werden.
Diabetes-Patienten, die über eine ausreichende Hypo-Wahrnehmung verfügen bzw. über die Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr verfügen, sollten in der Regel aber keine Probleme bekommen. Etwaige Bedenken der Behörde können sich ggf. durch den Einsatz eines rtCGM bzw. AID entkräften lassen .
Im Rahmen ihrer Entscheidung muss die Behörde auch berücksichtigen, ob die Jagdausübung beruflich notwendig ist oder nur in der Freizeit erfolgt.