Polizeidienst an der Waffe mit Diabetes — geht das ?
Hallo Herr Ebert
ich arbeite als Diabetesberaterin DDG in einer Akutklinik und habe nun eine Patientin mit Erstdiagnose Typ 1 Diabetes. Sie ist Polizistin und derzeit in der Probezeit zur Verbeamtung; diese würde 2027 erfolgen. Welches Procedere ist am günstigsten? Ist eine Verbeamtung und Dienst an der Waffe überhaupt möglich?
Es wäre sehr nett, der Patientin ein Vorgehen empfehlen zu können.
Barbara D., per e‑mail
Hallo Frau D.,
leider ist eine Verbeamtung zum Dienst an der Waffe noch immer schwierig. Es gibt zwischenzeitlich zwar immer wieder Fälle, in denen das klappt; die Vorschriftenlage steht dem aber grundsätzlich noch immer entgegen (vgl. Polizeidienstvorschrift PDV 300, Ausschlussgrund 2.1.2)
Auch das OVG Nordrhein-Westfalen hat aktuell nochmals entschieden,dass bei insulinpflichtigem Diabetes selbst mit modernen Hilfsmitteln keine Eignung für den Polizeidienst mit Waffe besteht (OVGNordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.07.2024 — 6 A 1476/22)
Die Patientin sollte sich am Besten bei der Schwerbehindertenvertretung der Polizei bzw. ggf auch der Polizeigewerkschaft erkundigen, wie es bei der betreffenden Dienststelle aussieht. Möglicherweise kann sie von dort hilfreiche Tipps erhalten.
Unter Umständen könnte es noch helfen, wenn die Patientin einen Schwerbehindertenausweise oder zumindest einen GdB von mindestens 30 hat; in letztem Fall müsste sie dann allerdings zusätzlich ein Gleichstellung bei der Arbeitsagentur beantragen.
Es würden dann die Vorschriften zum Schutz von schwerbehinderten Menschen gelten, was eine Verbeamtung erleichtern kann.