Hallo Herr Ebert
ich arbei­te als Dia­be­tes­be­ra­te­rin DDG in einer Akut­kli­nik und habe nun eine Pati­en­tin mit Erst­dia­gno­se Typ 1 Dia­be­tes. Sie ist Poli­zis­tin und der­zeit in der Pro­be­zeit zur Ver­be­am­tung; diese würde 2027 erfol­gen. Wel­ches Pro­ce­de­re ist am güns­tigs­ten? Ist eine Ver­be­am­tung und Dienst an der Waffe über­haupt mög­lich?
Es wäre sehr nett, der Pati­en­tin ein Vor­ge­hen emp­feh­len zu können.
Bar­ba­ra D., per e‑mail

Hallo Frau D.,

leider ist eine Ver­be­am­tung zum Dienst an der Waffe noch immer schwie­rig. Es gibt zwi­schen­zeit­lich zwar immer wieder Fälle, in denen das klappt; die Vor­schrif­ten­la­ge steht dem aber grund­sätz­lich noch immer ent­ge­gen (vgl. Poli­zei­dienst­vor­schrift PDV 300, Aus­schluss­grund 2.1.2)
Auch das OVG Nord­rhein-West­fa­len hat aktu­ell noch­mals entschieden,dass bei insu­lin­pflich­ti­gem Dia­be­tes selbst mit moder­nen Hilfs­mit­teln keine Eig­nung für den Poli­zei­dienst mit Waffe besteht (OVGNo­rd­rhein-West­fa­len, Beschluss vom 11.07.2024 — 6 A 1476/22)

Die Pati­en­tin sollte sich am Besten bei der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung der Poli­zei bzw. ggf auch der Poli­zei­ge­werk­schaft erkun­di­gen, wie es bei der betref­fen­den Dienst­stel­le aus­sieht. Mög­li­cher­wei­se kann sie von dort hilf­rei­che Tipps erhal­ten.

Unter Umstän­den könnte es noch helfen, wenn die Pati­en­tin einen Schwer­be­hin­der­ten­aus­wei­se oder zumin­dest einen GdB von min­des­tens 30 hat; in letz­tem Fall müsste sie dann aller­dings zusätz­lich ein Gleich­stel­lung bei der Arbeits­agen­tur bean­tra­gen.
Es würden dann die Vor­schrif­ten zum Schutz von schwer­be­hin­der­ten Men­schen gelten, was eine Ver­be­am­tung erleich­tern kann.