Nach langem Warten liegen nun die Gründe vor, warum das Bun­des­so­zi­al­ge­richt die Kos­ten­über­nah­me eines kon­ti­nu­ier­li­chen Glu­ko­se­mo­ni­to­ring­sys­tems (CGMS) der­zeit als nicht zuläs­sig ansieht.

Leider bestä­ti­gen sich meine Befürch­tun­gen: wich­ti­ge Gesichts­punk­te, die für eine Kos­ten­über­nah­me gespro­chen hätten, werden nicht the­ma­ti­siert und behan­delt. Aller­dings: das Gericht hat sich durch­aus Mühe gemacht und die Urteils­grün­de sind recht aus­führ­lich aus­ge­fal­len. Es liegt daher wahr­schein­lich schlicht daran, daß die Klä­ge­rin hier — ich sage es mal vor­sich­tig — wohl nicht best­mög­lich ver­tre­ten wurde. Ein abso­lu­tes “no go” ist bei­spiels­wei­se, daß aus­ge­rech­net in einem sol­chen wich­ti­gen Ver­fah­ren die ärzt­li­che Fach­ge­sell­schaft von der Klä­ge­rin nicht ein­be­zo­gen wurde: Sowohl die Arbeits­ge­mein­schaft Dia­be­tes und Tech­no­lo­gie wie auch der Aus­schuss Sozia­les der Deut­schen Dia­be­tes-Gesell­schaft hätten der Klä­ge­rin hier gerne fach­li­che und argu­men­ta­ti­ve Unter­stüt­zung geleis­tet.

Da kann man nur sagen: selbst schuld…  Bedau­er­li­cher­wei­se wirkt sich die Ent­schei­dung nun aber auch für viele andere aus, die eine sub­op­ti­ma­le Ver­fah­rens­füh­rung jetzt mit aus­ba­den müssen.

Ich werde in den nächs­ten Tagen eine Anmer­kung zum Urteil ver­öf­fent­li­chen und dort auch meine Kri­tik­punk­te an der Ent­schei­dung (bzw. besser: an der Begrün­dung der Klage) dar­le­gen.

Wer sich nicht solan­ge gedul­den will: auf der zen­tra­len Ver­an­stal­tung am Welt­dia­be­tes­tag in Düs­sel­dorf werde ich in meinem Vor­trag dazu aus­führ­lich auf die Ent­schei­dung ein­ge­hen (Termin: SO, 08.11.2015, 14:30 Uhr)

http://menschen-mit-diabetes.de/pressemitteilung/20151029/zentrale-veranstaltung-zum-weltdiabetestag-8-november-duesseldorf-cgms-fgm