Bundessozialgericht zur Kostenübernahme CGMS: Urteilsgründe liegen vor
Nach langem Warten liegen nun die Gründe vor, warum das Bundessozialgericht die Kostenübernahme eines kontinuierlichen Glukosemonitoringsystems (CGMS) derzeit als nicht zulässig ansieht.
Leider bestätigen sich meine Befürchtungen: wichtige Gesichtspunkte, die für eine Kostenübernahme gesprochen hätten, werden nicht thematisiert und behandelt. Allerdings: das Gericht hat sich durchaus Mühe gemacht und die Urteilsgründe sind recht ausführlich ausgefallen. Es liegt daher wahrscheinlich schlicht daran, daß die Klägerin hier — ich sage es mal vorsichtig — wohl nicht bestmöglich vertreten wurde. Ein absolutes “no go” ist beispielsweise, daß ausgerechnet in einem solchen wichtigen Verfahren die ärztliche Fachgesellschaft von der Klägerin nicht einbezogen wurde: Sowohl die Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Technologie wie auch der Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft hätten der Klägerin hier gerne fachliche und argumentative Unterstützung geleistet.
Da kann man nur sagen: selbst schuld… Bedauerlicherweise wirkt sich die Entscheidung nun aber auch für viele andere aus, die eine suboptimale Verfahrensführung jetzt mit ausbaden müssen.
Ich werde in den nächsten Tagen eine Anmerkung zum Urteil veröffentlichen und dort auch meine Kritikpunkte an der Entscheidung (bzw. besser: an der Begründung der Klage) darlegen.
Wer sich nicht solange gedulden will: auf der zentralen Veranstaltung am Weltdiabetestag in Düsseldorf werde ich in meinem Vortrag dazu ausführlich auf die Entscheidung eingehen (Termin: SO, 08.11.2015, 14:30 Uhr)
http://menschen-mit-diabetes.de/pressemitteilung/20151029/zentrale-veranstaltung-zum-weltdiabetestag-8-november-duesseldorf-cgms-fgm