Rettungswagen trotz Diabetes?
Ich bin Leiter eines Rettungsdienstes. In unserer Belegschaft befinden sich Rettungsassistenten, die insulinpflichtige Diabetiker sind und Einsatzfahrzeuge (Rettungs- und Notarztwagen) unter Einsatzbedingungen führen. Muss/kann ich diese Betroffenen dort weiter beschäftigen?
Udo E., per E‑Mail
Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten:
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Solange der betroffene Diabetiker über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und auch nicht an Hypowahrnehmungsstörungen leiden, dürfte dessen Einsatz im Rettungsdienst grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen.
Selbstverständlich besteht aber eine erhöhte Sorgfaltspflicht; auf jeden Fall sollten — wie bei jedem Diabetiker — im Fahrzeug schnell wirkende Kohlenhydrate (Traubenzucker, Cola) vorgehalten werden, womit sich eine auftretende Unterzuckerung schnell beseitigen lässt. Sinnvoll wäre auch der Einsatz eines kontinuierlichen Gkukosemess-Systems (rtCGM) bzw. eine automatischen Insulindosiersystems (AID), um das Risiko einer Unterzuckerung zu reduzieren. Wenn die Kosten dafür nicht von der Krankenkasse übernommen werden, dann könnte eine Kostenübnernahme druch den Rentenversicherungsträger (“Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben”) in Betracht kommen.
Als Arbeitgeber sollten Sie aber zusätzlich Möglichkeiten schaffen, dass potentielle Risiken minimiert werden — beispielsweise durch entsprechende Gestaltung der Dienstpläne oder vorrangige Einplanung der Betroffenen als Beifahrer.