Diver­se Medien haben in den letz­ten Wochen über neue Rege­lun­gen hin­sicht­lich der Kraft­fahr­eig­nung von Men­schen mit Dia­be­tes berich­tet. Ins­be­son­de­re wird dort behaup­tet, daß auf­grund einer EU-Richt­li­nie nun ab 2013 erheb­li­che Ver­schlech­te­run­gen für Dia­be­ti­ker droh­ten.

Tat­säch­lich gibt es jedoch kei­ner­lei Anlaß für der­ar­ti­ge Befürch­tun­gen und es ist bedau­er­lich, daß solche “Enten” ein­fach kri­tik­los wei­ter­ver­brei­tet werden.

Bereits schon seit 2010 soll näm­lich ver­bind­lich davon aus­ge­gan­gen werden, daß ein Pati­ent mit Dia­be­tes dann nicht (mehr) zur Füh­rung eines Kraft­fahr­zeu­ges geeig­net ist, wenn es inner­halb von zwölf Mona­ten wie­der­holt zu einer schwe­ren Unter­zu­cke­rung mit Fremd­hil­fe gekom­men ist. Hier­un­ter wird eine schwe­re Stoff­wech­sel­ent­glei­sung ver­stan­den, welche der Betrof­fe­ne nicht mehr aus eige­ner Kraft behe­ben bezie­hungs­wei­se behan­deln kann.

Im Klar­text: wer also inner­halb eines Jahres min­des­tens zwei Mal auf­grund einer Unter­zu­cke­rung fremd­hil­fe­be­dürf­tig war, gilt (bis auf Wei­te­res) als nicht mehr fahr­taug­lich. Das war grund­sätz­lich aber auch schon vor 2010 so und ist meines Erach­tens auch nichts, wor­über man sich ver­nünf­ti­ger­wei­se auf­re­gen müsste. Sobald die Fahr­taug­lich­keit wieder sicher­ge­stellt ist, darf man Fahr­zeu­ge aber wieder führen.

Die Fahr­eig­nung von Men­schen mit Dia­be­tes steht also weder gene­rell in Frage noch hat sich die recht­li­che Situa­ti­on für kraft­fah­ren­de Dia­be­ti­ker nach­tei­lig ver­än­dert.

Der Aus­schuss Sozia­les der Deut­schen Dia­be­tes-Gesell­schaft hat hierzu übri­gens bereits vor eini­ger Zeit eine aktu­el­le Stel­lung­nah­me publi­ziert; auch in der Ärz­te­zei­tung war hierzu ein klar­stel­len­der Bei­trag zu lesen.

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