Fall “Emily”: Verurteilung von zwei Lehrkräften nach Tod einer Schülerin auf einer Studienfahrt rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Lehrerinnen bestätigt, die wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt wurden. Der Fall betrifft den Tod einer 13-jährigen Schülerin namens Emily P. während einer Klassenfahrt nach London im Jahr 2019.
Emily litt an Diabetes Typ I, was den verantwortlichen Lehrerinnen nicht bekannt war. Sie hatten vor der Reise weder die Schulakten eingesehen noch bei anderen Lehrern nach Vorerkrankungen der Schüler gefragt. Während der Fahrt zeigte Emily deutliche Krankheitssymptome wie Erbrechen, Kopfschmerzen und Schwäche. Obwohl Mitschülerinnen die Lehrerinnen mehrfach auf Emilys schlechten Zustand aufmerksam machten, unternahmen diese nichts. Emily starb schließlich in London an einem Herzinfarkt aufgrund einer schweren Stoffwechselentgleisung.
Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte die Lehrerinnen am 15. Februar 2024 zu Geldstrafen. Der BGH hat nun entschieden, dass dieses Urteil rechtmäßig war. Er bestätigte, dass die Lehrerinnen ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, sowohl objektiv als auch subjektiv. Alle Einwände der Angeklagten gegen das Urteil wurden abgewiesen.
Der BGH hat die Rechtsmittel der Lehrerinnen ohne weitere Begründung verworfen (Beschluss des 3. Strafsenats vom 18.12.2024 — 3 StR 292/24)
Mit dieser Entscheidung des BGH ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen, und das Urteil ist rechtskräftig.