Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat die Ver­ur­tei­lung zweier Leh­re­rin­nen bestä­tigt, die wegen fahr­läs­si­ger Tötung durch Unter­las­sen zu Geld­stra­fen ver­ur­teilt wurden. Der Fall betrifft den Tod einer 13-jäh­ri­gen Schü­le­rin namens Emily P. wäh­rend einer Klas­sen­fahrt nach London im Jahr 2019.

Emily litt an Dia­be­tes Typ I, was den ver­ant­wort­li­chen Leh­re­rin­nen nicht bekannt war. Sie hatten vor der Reise weder die Schul­ak­ten ein­ge­se­hen noch bei ande­ren Leh­rern nach Vor­er­kran­kun­gen der Schü­ler gefragt. Wäh­rend der Fahrt zeigte Emily deut­li­che Krank­heits­sym­pto­me wie Erbre­chen, Kopf­schmer­zen und Schwä­che. Obwohl Mit­schü­le­rin­nen die Leh­re­rin­nen mehr­fach auf Emilys schlech­ten Zustand auf­merk­sam mach­ten, unter­nah­men diese nichts. Emily starb schließ­lich in London an einem Herz­in­farkt auf­grund einer schwe­ren Stoff­wech­sel­ent­glei­sung.

Das Land­ge­richt Mön­chen­glad­bach ver­ur­teil­te die Leh­re­rin­nen am 15. Febru­ar 2024 zu Geld­stra­fen. Der BGH hat nun ent­schie­den, dass dieses Urteil recht­mä­ßig war. Er bestä­tig­te, dass die Leh­re­rin­nen ihre Sorg­falts­pflicht ver­letzt haben, sowohl objek­tiv als auch sub­jek­tiv. Alle Ein­wän­de der Ange­klag­ten gegen das Urteil wurden abge­wie­sen.

Der BGH hat die Rechts­mit­tel der Leh­re­rin­nen ohne wei­te­re Begrün­dung ver­wor­fen (Beschluss des 3. Straf­se­nats vom 18.12.2024 — 3 StR 292/24)
Mit dieser Ent­schei­dung des BGH ist das Ver­fah­ren nun end­gül­tig abge­schlos­sen, und das Urteil ist rechts­kräf­tig.