Sehr geehr­ter Herr Ebert,

wir über­le­gen, ob wir für unsere Toch­ter Joey (Dia­be­tes, Insulinpumpe+Sensor) einen Pfle­ge­grad bean­tra­gen sollen. Aller­dings haben wir gehört, dass das finan­zi­ell wohl gar nicht so viel bringt und den Auf­wand eines Ver­fah­rens nicht lohnen soll. Stimmt das ?

Die Höhe der Leis­tun­gen hängt davon ab, wel­cher Pfle­ge­grad fest­ge­stellt wird: Je höher der Pfle­ge­grad, desto mehr Leis­tun­gen gibt es. Ab einem Pfle­ge­grad 2 erhal­ten die Eltern eine monat­li­che Geld­leis­tung (der­zeit: 347 EUR/Monat). Wenn aller­dings nur ein Pfle­ge­grad 1 fest­ge­stellt würde, dann wären die Leis­tun­gen der Pfle­ge­kas­se tat­säch­lich eher über­schau­bar.

Pfle­ge­grad Pfle­ge­geld Pfle­ge­sach­leis­tung Pfle­ge­hilfs­mit­tel Ent­las­tungs­be­trag für ambu­lan­te Betreu­ungs­leis­tun­gen
5 990 2299 40 131
4 800 1859 40 131
3 599 1497 40 131
2 347 796 40 131
1 0 0 40 131

Tabel­le in EUR, Stand: 2025