Führerscheinbehörde will laufend Gutachten — ist das rechtens ?
Hallo,
ich wurde 2016 bei der Führerscheinbehörde auffällig,weil ich eine Hypoglykämie während des Autofahrens hatte,ohne Unfall. Seitdem hat sich die Blutzuckermessung erheblich verbessert und ich hatte nie wieder Probleme. Jetzt ist zum dritten Mal meine Fahrtauglichkeit überprüft worden und immer noch heißt es,es muss weiter überprüft werden.
Ist das so oder kann man dagegen etwas unternehmen?
Gem. § 11 FeV ist die Führerscheinstelle berechtigt, die Eignung von Führerscheininhabern nachzuprüfen. Bei Zweifeln kann die Behörde auch ein verkehrsmedizinisches Gutachten verlangen, dessen Kosten dann vom Führerscheininhaber zu tragen sind.
Allerdings darf dies nicht willkürlich erfolgen, d.h. die Überprüfungen müssen auch wirklich erforderlich und verhältnismäßig sein.
Wenn Sie beispielsweise durch ein verkehrsärztliches Gutachten schon nachgewiesen haben, dass keine Probleme wg. Unterzuckerungen mehr zu befürchten sind und seither auch nicht mehr aufgefallen sind, dann dürfte die Behörde ohne triftigen Grund nicht schon wenige Monate später erneut ein solches Gutachten verlangen.
Ist allerdings einige Zeit seit dem letzten Gutachten vergangen, dann darf die Behörde grds. schon überprüfen, ob sich seither etwas geändert hat.
In solchem Fall dürfte hierzu dann aber nicht jedes Mal ein teures verkehrsmedizinisches Gutachten erforderlich sein; ein Attest bzw. eine Bescheinigung des behandelnden Diabetologen müsste eigentlich ausreichen.