Seit 1981 habe ich als Typ-1-Dia­be­ti­ker (seit 1978) einen Schwer­be­hin­der­ten-Aus­weis, der bei einem Aus­tausch mit­ler­wei­le als “unbe­fris­tet” gilt.
Laufe ich Gefahr, wenn ich diesen auf­klapp­ba­ren Papier­aus­weis in ein Scheck­kar­ten­aus­weis umtau­schen will, dass mir die 50 % auf 40 % (was heut­zu­ta­ge wohl eher üblich ist) gekürzt werden ?

Ja, diese Gefahr besteht tat­säch­lich. Zu sol­chen weit in der Ver­gan­gen­heit erfol­gen­den GdB-Ver­fah­ren exis­tie­ren oft­mals keine keine Akten mehr. Es ist daher nicht unwahr­schein­lich, dass Behör­de bei einem sol­chen Antrag auf Umtausch des alten Aus­wei­ses dann nach­prüft, ob die Vor­aus­set­zun­gen für die Schwer­be­hin­de­rung auch nach aktu­el­ler Rechts­la­ge (noch) bestehen.
Es kann daher tat­säch­lich auch zu einer Her­ab­stu­fung kommen, denn die Hür­denn für einen GdB 50 sind zwi­schen­zeit­lich deut­lich höher als in der Ver­gan­gen­heit.

Vor diesem Hin­ter­grund soll­ten Sie daher besser auf den Aus­tausch ver­zich­ten, um keine “schla­fen­den Hunde zu wecken”.