Alten Schwerbehindertenausweis umtauschen ?
Seit 1981 habe ich als Typ-1-Diabetiker (seit 1978) einen Schwerbehinderten-Ausweis, der bei einem Austausch mitlerweile als “unbefristet” gilt.
Laufe ich Gefahr, wenn ich diesen aufklappbaren Papierausweis in ein Scheckkartenausweis umtauschen will, dass mir die 50 % auf 40 % (was heutzutage wohl eher üblich ist) gekürzt werden ?
Ja, diese Gefahr besteht tatsächlich. Zu solchen weit in der Vergangenheit erfolgenden GdB-Verfahren existieren oftmals keine keine Akten mehr. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass Behörde bei einem solchen Antrag auf Umtausch des alten Ausweises dann nachprüft, ob die Voraussetzungen für die Schwerbehinderung auch nach aktueller Rechtslage (noch) bestehen.
Es kann daher tatsächlich auch zu einer Herabstufung kommen, denn die Hürdenn für einen GdB 50 sind zwischenzeitlich deutlich höher als in der Vergangenheit.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie daher besser auf den Austausch verzichten, um keine “schlafenden Hunde zu wecken”.