Hallo,
ich wurde 2016 bei der Füh­rer­schein­be­hör­de auffällig,weil ich eine Hypo­glyk­ämie wäh­rend des Auto­fah­rens hatte,ohne Unfall. Seit­dem hat sich die Blut­zu­cker­mes­sung erheb­lich ver­bes­sert und ich hatte nie wieder Pro­ble­me. Jetzt ist zum drit­ten Mal meine Fahr­taug­lich­keit über­prüft worden und immer noch heißt es,es muss weiter über­prüft werden.
Ist das so oder kann man dage­gen etwas unter­neh­men?

Gem. § 11 FeV ist die Füh­rer­schein­stel­le berech­tigt, die Eig­nung von Füh­rer­schein­in­ha­bern nach­zu­prü­fen. Bei Zwei­feln kann die Behör­de auch ein ver­kehrs­me­di­zi­ni­sches Gut­ach­ten ver­lan­gen, dessen Kosten dann vom Füh­rer­schein­in­ha­ber zu tragen sind.
Aller­dings darf dies nicht will­kür­lich erfol­gen, d.h. die Über­prü­fun­gen müssen auch wirk­lich erfor­der­lich und ver­hält­nis­mä­ßig sein.
Wenn Sie bei­spiels­wei­se durch ein ver­kehrsärzt­li­ches Gut­ach­ten schon nach­ge­wie­sen haben, dass keine Pro­ble­me wg. Unter­zu­cke­run­gen mehr zu befürch­ten sind und seit­her auch nicht mehr auf­ge­fal­len sind, dann dürfte die Behör­de ohne trif­ti­gen Grund nicht schon wenige Monate später erneut ein sol­ches Gut­ach­ten ver­lan­gen.

Ist aller­dings einige Zeit seit dem letz­ten Gut­ach­ten ver­gan­gen, dann darf die Behör­de grds. schon über­prü­fen, ob sich seit­her etwas geän­dert hat.
In sol­chem Fall dürfte hierzu dann aber nicht jedes Mal ein teures ver­kehrs­me­di­zi­ni­sches Gut­ach­ten erfor­der­lich sein; ein Attest bzw. eine Beschei­ni­gung des behan­deln­den Dia­be­to­lo­gen müsste eigent­lich aus­rei­chen.