Seit 01.05.2014: neue Richtlinien zum Führerschein bei Diabetes
Zum 01.05.2014 hat die Bundesanstalt für Straßenwesen („BASt“) eine neue Fassung der „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ veröffentlicht. In diesen Leitlinien findet sich eine Zusammenstellung von körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können. Für zahlreiche Krankheiten werden dort Vorgaben und Voraussetzungen definiert, die ärztliche Gutachter bei der Bewertung der Fahreignung berücksichtigen müssen. Auch die Begutachtungskriterien bei Diabetes wurden komplett neu geregelt.
“Alles Schöne bringt der Mai” — zumindest in punkto Führerschein und Diabetes dürfte dies wohl zutreffen. Denn die neuen Begutachtungsleitlinien des BASt stellen nun unmissverständlich klar, dass die Teilnahme am Straßenverkehr mit – und trotz – Diabetes möglich ist. Auch stellt die Diabetes-Krankheit nun kein grundsätzliches Hindernis mehr für das Führen von LKW über 3,5t und die Personenbeförderung dar. In der neuen Begutachtungsleitlinie ist jetzt ausdrücklich festgeschrieben, daß „gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes” sowohl PKW als auch LKW “sicher führen“ können — dies gilt auch für die Personenbeförderung (Taxis, Omnibus).
Die bislang geltende Regelung war noch deutlich restriktiver, dort hiess es nämlich: “Wer als Diabetiker mit Insulin behandelt wird, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden. Ausnahmen setzen außergewöhnliche Umstände voraus, die in einem ausführlichen Gutachten im Einzelnen zu beschreiben sind. […]”
Voraussetzung ist aber natürlich nach wie vor, dass Unterzuckerungen („Hypoglykämien“) rechtzeitig wahrgenommen werden. Dies wird von der Leitlinie auch konkretisiert: wer innerhalb von zwölf Monaten wiederholt eine so schwere Unterzuckerung hat, daß er fremde Hilfe benötigt, darf in der Regel zunächst nicht mehr fahren. Den Führerschein bekommt man aber dann wieder, sobald nachgewiesen werden kann, daß “wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist”.
Der Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft DDG durfte bei der Neufassung der Leitlinien mitwirken. Durch den engagierten Einsatz dieser Experten konnte erreicht werden, dass die ursprünglich vorgesehene, strengere Fassung deutlich entschärft wurde. Im Ergebnis wurde für Menschen mit Diabetes nun eine meines Erachtens sehr vernünftige, praxisnahe und im Ergebnis auch verbesserte Regelung geschaffen.
Der Text der neuen Begutachtungsleitlinie ist auf der Internetseite der BASt abrufbar:
https://bast.opus.hbz-nrw.de/files/2664/Begutachtungsleitlinien+2022.pdf
Im nächsten Heft des Diabetes-Journal werde ich umfassend auf die Neuregelungen eingehen.
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